Die gesellschaftlichen Vorteile des Fastens

Frage:

Hat das Fasten auch einen gesellschaftlichen Nutzen?

                                                                                                                                 

Antwort:

Ja, hat es. Eines davon ist, dass die Menschen spüren, dass sie einer einzigen Nation (Ummah) angehören. Sie essen zum gleichen Zeitpunkt und fasten zum gleichen Zeitpunkt. Der Reiche unter ihnen spürt diese Barmherzigkeit, die ihm der erhabene Allah gegeben hat und speist deshalb die Armen. In dieser Zeit verringern sich die Ausrutscher, die durch die Teufel verursacht werden. In diesem Monat steigt die Gottesfurcht (at-Taqwah), die wiederum die Bindung zwischen den Einzelnen in der Gesellschaft stärkt.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht

Frage:

Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht?

                                                                                                                                 

Antwort:

Für ein Mädchen wird das Fasten dann zur Pflicht, wenn sie das Alter der Reife (al-Bulūĝ) erreicht hat, dass sich entweder mit der Vollendung des fünfzehnten Lebensjahrs wiederspiegelt, oder durch das Wachsen der Schambehaarung, durch den Austritt von al-Maniy, durch die Menstruation oder durch die Schwangerschaft. Tritt also eines dieser Fälle auf, ist ein Mädchen zum Fasten verpflichtet, auch wenn sie erst zehn Jahre alt sein sollte. Viele Mädchen bekommen ihre Menstruation bereits mit zehn oder elf Jahren. Die Eltern glauben dann immer, dass ihre Tochter für das Fasten noch zu klein ist und verpflichten sie nicht zum fasten. Das ist falsch. Denn ein Mädchen, das ihre Menstruation bekommen hat, zählt nun als junge Frau. Für sie gelten ab diesem Zeitpunkt die gleichen Verpflichtungen, wie für eine Frau.

Und Allah weiß es am besten!

Ab wann wird das Fasten zur Pflicht

Frage:

Ich bin 23 Jahre alt. Seitdem ich 15 Jahre alt bin, ermutigen mich immer wieder meine Eltern dazu zu fasten. Ich habe an manchen Tagen gefasten, an anderen wieder nicht, da mir die Wichtigkeit des Fastens nicht bewusst war. Als ich dann älter wurde und mir mehr Wissen aneignen konnte, habe ich angefangen, regelmäßig zu fasten. Ich habe seitdem nie wieder an einem Tag von Ramadan gegessen und dafür sei Allah Dank. Meine Frage lautet nun wie folgt: Muss ich die Tage, die ich in meinen jüngeren Tage nicht gefastet habe, nachholen? Ich habe ab meinem achtzehnten Lebensjahr angefangen regelmäßig zu fasten.  

                                                                                                                                 

Antwort:

Wenn ein Mensch das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, wird das Fasten für ihn zur Pflicht. Denn dieses Alter ist ein Zeichen für seine Reife (al-Bulūĝ). Derjenige, der nun diese Reife erlangt hat und das Fasten vernachlässigt hat, muss all die Tage, an denen er nicht gefastet hat, nachhohlen. Hier kann ihn seine Unwissenheit nicht aus der Verantwortung befreien. Er muss all die Tage, an denen er nicht gefastet hat, nachholen und für jeden Tag, an dem er absichtlich gegessen hat, einen Armen speisen. Wenn er nicht mehr genau weiß, an wie vielen Tagen er gegessen hat, dann soll er auf Nummer sicher gehen und nach oben schätzen, damit er sich sicher sein kann, dass er all das nachgeholt hat, was in seiner Schuld ist.

Und Allah weiß es am besten!

Das Urteil bezüglich des Fastens von Ramadan mit nur 28 Tagen

Frage:

Kann es denn vorkommen, dass der Fastenmonat Ramadan nur 28 Tage hat?

                                                                                                                                 

Antwort:

Es sind in zahlreichen authentischen Ĥadīthen vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken  – überliefert worden, dass der Monat niemals weniger als 29 Tage haben kann. Wenn nun jedoch der Monat Schuwāl nachweisbar begonnen hat, während die Muslime lediglich 28 Tage von Ramadan gefastet haben, dann ist davon auszugehen, dass sie den ersten Tag von Ramadan versäumt haben. Somit müssen sie diesen einen Tag nachfasten, denn es kann nicht sein, dass der Monat nur 28 Tage hat. Ein Monat hat entweder 29 oder 30 Tage.

Wie kann man seinen Imām stärken?

Frage:

Şalamu 'Aleikum! Ich habe ein großes Problem, ich weiß 100% dass der Islam die richtige Religion ist, seid ungefähr 2 Jahren ist der Schaitān stärker als mein Imām. Ich bete nicht regelmäßig. Ich habe meine Resttage vom letzten Ramadan aus Krankheit und Faulheit nicht nach gefastet. Ich streite mich mit meinem Mann sehr. Ich kann nicht mehr so leben, bitte helfen Sie mir!
 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Der Mensch kann mit der Zeit in einen Zustand der Unachtsamkeit und Nachlässigkeit kommen, sodass auch dabei sein Glaube (Imān) schwächer wird. Die Heilung hierfür ist die verstärkte Bitte bei Allah um Vergebung, das sich ständige Erinnern an Allah, das Rezitieren des Qur`ān, das Nachdenken über seine Bedeutung und das Arbeiten mit dem, was darin offenbart wurde. In diesen Dingen wird das Herz seine Heilung vor dieser Nachlässigkeit finden und aus dem Tiefschlaf wieder erwachen. Außerdem ist es sehr wichtig, viele gute Werke zu verrichten.

Die Schwächung des Glaubens kann mehrere Gründe haben:

Erstens:    Die Unwissenheit im Bezug auf die Namen und Eigenschaften Allahs führt zu einer Schwächung des Glaubens. Denn wenn die Kenntnis einer Person bezüglich der Namen und Eigenschaften Allahs gering ist, kann dies zur Schwächung seines Glaubens führen.

Zweitens:    Die Vernachlässigung im Bezug auf das sich Gedanken manchen über die Zeichen Allahs in dieser Welt  und über seine Gebote und Verbote. Dies führt zu einem Mangel an Glauben oder zumindest verhindert es, dass der Glaube wächst und stärker wird.

Drittens:    Das Begehen von Sünden. Denn die Sünde hat eine weit reichende Auswirkung auf das Herz und auf den Glauben. Daher sagte der Prophet - möge Allah ihn loben und Heil schenken: "Kein Ehebrecher ist gläubig in dem Moment, wenn er Ehebruch begeht." [Überliefert von al-Buchārī (2475) und Muşlim (57)]

Viertens:    Die Nichtumsetzung der gottesdienstlichen Handlungen und Anbetungen. Denn die Nichtumsetzung der gottesdienstlichen Handlungen verrindert den Glauben. Wenn eine Anbetung auch noch Pflicht ist und man diese ohne islamisch rechtlichen Grund vernachlässigt, dann ist dies ein Vergehen, für das eine Person verantwortlich gemacht wird und bestraft wird. Wenn eine Anbetung jedoch nicht obligatorisch ist, so wird man dafür weder verantwortlich gemacht noch bestraft.

Wir empfehlen dir liebe Schwester, den Qur`ān so oft wie es nur möglich zu lesen und dir Gedanken über seine Verse zu machen, denn in diesem wird - so Allah will - Heilung für das sein, was dein Herz bedrückt. Der erhabene Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung): "Und Wir senden vom Qur`ān das hinab, was eine Heilung und Barmherzigkeit für die Gläubigen ist." [Sure 17,al-Işrā`, Vers 82]

Wir raten dir liebe Schwester auch, die Geschichten der Propheten zu studieren. Der erhabene Allah hat diese Geschichten im Qur`ān erzählt, um das Herz Seines Propheten - möge Allah ihn loben und Heil schenken - und die der Gläubigen standhaft zu machen. Der erhabene Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung): "Und Wir berichten dir von den Geschichten der Gesandten, um dein Herz zu festigen. Und hierin ist die Wahrheit zu dir gekommen und eine Ermahnung und eine Erinnerung für die Gläubigen." [Sure 11, Hūd, Vers 120]

Was dein Fasten anbetrifft, so ist diesbezüglich folgendes zu sagen: Wenn du das Nachfasten ohne islamisch rechtlichen Grund sein gelassen hast, wie zum Beispiel aus Faulheit, so herrscht unter den Gelehrten hier Einigkeit darüber, dass du diese Tage nachfasten musst, auch wenn der nachfolgende Ramadan bereits begonnen hat. Die Gelehrten sind sich jedoch uneins darüber, ob man neben dem Nachfasten auch für jeden Tag, den man gegessen hat, zusätzlich einen Armen speisen muss.

Imam Mālik, asch-Schāfi'ī und Aĥmad sind hingegangen und haben gesagt, dass man für jeden gegessenen Tag Arme speisen muss. Sie belegen ihre Aussage damit, dass es einige Überlieferungen über manche Gefährten gibt, die dies gesagt haben, wie Abu Hurairah und Ibn 'Abbāş - Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

Imam Abu Ĥanīfah ist jedoch hingegangen und hat gesagt, dass es neben dem Nachfasten kein Speisen von Armen gibt. Er belegt seine Meinung damit, dass der erhabene Allah der Person, die am Tage von Ramadan gegessen hat, lediglich befohlen hat, die Tage nachzufasten, die er gegessen hat und nicht das Speisen von Armen. Der erhabene Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung): "Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 185]

Der zweiten Meinung schloss sich auch Imam al-Buchārī - möge Allah mit ihm gnädig sein - an.

Scheich Ibn 'Uthaimīn - möge Allah mit ihm gnädig sein - hat gesagt: „Was die Aussage der Gefährten (bezüglich des Speisens von Armen) anbetrifft, so kann man dies nicht ohne Vorbehalt als Beweis nehmen, da diese Aussagen im Widerspruch zum Wortlaut des Qur`āns steht. Das Verpflichten zur Speisung von Armen widerspricht dem Wortlaut des Qur`āns. Denn der erhabene Allah hat nur das Nachfasten zur Pflicht gemacht, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb sollten wir die Diener Allahs nicht zu dem verpflichten, zu dem sie der erhabene Allah nicht verpflichtet hat, außer wenn es dafür einen eindeutigen Beleg gibt. Somit muss man die Aussagen von Abu Hurairah und Ibn 'Abbāş - Allahs Wohlgefallen auf sie alle - lediglich als Empfehlung sehen und nicht als Verpflichtung. Die richtige Sichtweise ist die, dass diese Person nur die Tage nachfasten muss, die sie gegessen hat und dass diese Person gesündigt hat.“ [Scharĥ al-Mumti' (6/451)]

Deshalb ist es nur Pflicht die Tage nachzufasten, die man gegessen hat. Doch wenn eine Person auf Nummer sicher gehen möchte und auch noch Arme speisen will, so ist dies natürlich noch besser.

Wir legen dir auch nah, bei Allah um Vergebung zu bitten und dir fest vorzunehmen, dies nie wieder zu tun.

Was dein Vernachlässigen des Gebetes anbetrifft, so bitten wir dich folgende Antwort zu lesen (hier).

Was dein Streit mit deinem Mann anbetrifft, so sollst du wissen, dass kein Haushalt vor Problemen verschont geblieben ist. Einige der Probleme sind einfach zu lösen, andere wiederum nicht. Es nur wichtig, dass wenn man diese Probleme ernsthaft lösen möchte, man sich mit den Ursachen für diese Probleme auseinander setzen muss.

Da wir die Gründe für euren Streit nicht kennen, wollen wir dir folgenden allgemeinen Ratschlag geben:

Suche nach der Ursache eures Streites. Es kann ja sein, dass du der Hauptgrund für diese Streitigkeiten bist, da du deinen Ehepartner schlecht behandelst oder dem Ehepartner nicht die nötige Aufmerksamkeit schenkst. Deshalb sehe zu, dass du deine Fehler behebst und diese Streitigkeiten beendest, solltest du der Hauptgrund dafür sein. Wenn du deinen Ehepartner schätzt, dich um ihn kümmerst, ihm im Guten gehorchst, dann wird er dich lieben und schätzen und die Barmherzigkeit wird sich in eurem Haus verbreiten.

Wenn der Hauptgrund euerer Streitigkeiten der andere Ehepartner ist, dann musst du versuchen auch diese Probleme zu lösen und zwar mit Weißheit und Nachsichtigkeit. Redet über eure Probleme und versucht eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der beide leben können oder lasst euch von außen helfen.

Fürchtet Allah und wisset, dass all dies Prüfungen vom erhabenen Allahs sind. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet." [Sure 65, at-Talāq, Vers 2] Und der erhabene Allah hat gesagt: "Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen." [Sure 65, at-Talāq, Vers 4] Und der erhabene Allah sagte auch: "Und wer Allah fürchtet - Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm einen würdigen Lohn geben." [Sure 65, at-Talāq, Vers 5]

Möge der erhabene Allah dich in deiner Religion festigen, deinen Imān stärken und dich von allem Schlechten fernhalten.

 

Und Allah weiß es am Besten!

Wenn eine schwangere oder stillende Frau am Tage von Ramadan isst

Frage:

Was ist mit einer schwangeren oder stillenden Frau, wenn sie am Tage von Ramadan isst?

 

Antwort:

Es ist für eine schwangere oder stillende Frau nicht erlaubt, am Tage von Ramadan zu essen, außer wenn ein Grund ('Udhr) vorliegt. Wenn sie dann entschuldigt gegessen hat, muss sie diese Tage, an denen sie gegessen hat, zu einer anderen Zeit nachfasten. Denn der erhabene Allah sagte bezüglich Kranke:

"Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 184]

Auch schwangere oder stillende Frauen fallen unter Kranke.

Wenn schwangere oder stillende Frauen am Tage von Ramadan essen, weil sie Angst um ihr Kind haben, dann müssen sie für jeden Tag, an dem sie gegessen haben, einen Armen speisen, entweder mit Weizen, Reis, Datteln oder andere Nahrungsmittel.

Einige Gelehrte haben gesagt, dass sie lediglich die Tage, an denen sie am Tage von Ramadan gegessen hat, nachfasten brauchen, ohne einen Armen speisen zu müssen, da es dafür keinen Beweis aus dem Qur`ān und aus der Şunnah gibt. Dies ist die Meinung der ĥanafītischen Schule, die jedoch stark ist.

Und Allah weiß es am Besten!

Scheich Ibn 'Uthaimīn

Ich bin im Gebet stets abgelenkt. Was kann ich dagegen tun?

 


Frage:

Was ist das Urteil bezüglich jemanden, dessen Gedanken im Gebet umherschwirren und er sich nicht auf sein Gebet konzentriert?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Der Betende muss sich beim Eintreffen des Gebets völlig von allen irdischen Angelegenheiten lösen und sich sowohl körperlich als auch geistig auf das Gebet konzentrieren. Wenn er die Gebetswaschung vollzieht und zum Gebet steht, dann sollte er dort demütig und reuig stehen und die Worte Allahs rezitieren oder diese hören. Er sollte über die Bedeutungen dieser Worte nachdenken und die Bittgebete, die er dort liest, verinnerlichen.

Er sollte sich dem Teufel und seiner Einflüsterung nicht ergeben, im Gegenteil. Wenn der Teufel versucht, ihn abzulenken, dann soll er Zuflucht bei Allah vor ihm nehmen und sich bemühen, im Gebet noch konzentrierter zu sein.

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – lehrte uns Methoden, um diese Einflüsterungen des Schaitāns zu bekämpfen.

Abu l-'Āş - Allahs Wohlgefallen auf ihm - berichtete, dass er sagte: „Oh Gesandter Allahs, der Schaitān (Teufel) unterbricht mich, wenn ich bete und ich komme mit meiner Rezitation durcheinander. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - sagte: „Dies ist ein Schaitān, dessen Name Chanzab ist. Wenn du seine Anwesenheit spürst, suche Zuflucht bei Allah vor ihm und spucke (trocken) dreimal auf deine linke Seite.“ (Abu l-'Āş) sagte: „Ich tat dies und Allah nahm ihn (den Schaitān) hinweg von mir.“ [Verzeichnet bei Aĥmad, 4/216; Muşlim, 4/1728-1729; 'Abdu r-Razāq, 2/85, 499, Nr. 2582, 4220; Ibn Abi Schaibah, 7/419, 10/353; Ibn aş-Şunni in 'Aml al-Yaum wa l-Lailah, S. 272, Nr. 577. ]

 

Der ständige Ausschuss der Gelehrten (7/40)

 

Es ist nicht erlaubt, sich auf die Berechnungen zu stützen, um den Monatsanfang Ramadan festzulegen

Frage:

In einigen muslimischen Ländern stützen sich dort die Menschen beim Beginn ihres Fastens auf Berechnungen und nicht auf die Sichtung der Mondsichel. Sie verlassen sich völlig auf solche Berechnungen.

Antwort:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat den Muslimen folgendes befohlen: „Fastet erst nach der Sichtung (des Neumonds) und brecht das Fasten erst nach seiner Sichtung. Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, so zählt dreißig (Tage).“

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat auch gesagt: „Wir sind eine unalphabetische Ummah, wir schreiben nicht und berechnen nicht, der Monat ist so und so, und zeigte mit seiner Hand.“, d.h. neunundzwanzig oder dreißig Tage.

Außerdem ist in Şaĥīĥ al-Buchārī der Ĥadīth von Abu Hurairah verzeichnet, der berichtet hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat: „Fastet erst nach der Sichtung (des Neumonds) und brecht das Fasten erst nach seiner Sichtung. Wenn er (der Neumond) bedeckt ist, dann vollendet die dreißig (Tage) von Scha’bān.“

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Fastet nicht, bis ihr den Neumond sieht und brecht das Fasten nicht, bis ihr sie seht. Wenn sie bedeckt ist, dann rechnet den Monat aus.“

Die Ĥadīthe bezüglich dieser Thematik sind zahlreich. Alle weisen daraufhin, dass es Pflicht ist, die Mondsichel zu sichten. Erst wenn diese bedeckt ist, dann soll man den Monat ausrechnen, d.h. die dreißig Tage vollenden. Diese Ĥadīthe weisen gleichzeitig daraufhin, dass es nicht erlaubt ist, sich allein auf die Berechnung zu stützen.

Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyah, hat berichtet, dass unter den Gelehrten Konsens im Bezug auf das Verbot vom sich Stützen auf Berechnungen herrsche. Und das ist die Wahrheit.

Scheich Ben Bāz
 

Das Urteil über das Beten hinter jemanden, der sein Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel trägt

Frage:

Darf ich hinter einer Person beten, der seinen Bart rasiert und seine Kleidung über seine Knöchel hängen lässt, aber den edlen Qur`ān auswendig kann? Darf man hinter solch einer Person beten oder nicht?

 

Antwort:

Hinter solch einer Person sollte man nicht beten und man sollte seine Ernennung zum Vorbeter wieder aufheben, außer wenn eine Notwendigkeit dieses verlangt und man nicht die Macht dazu hat, ihn wieder abzusetzen. Hier sollte man dann hinter ihm beten und nicht alleine. Man sollte auf jeden Fall mit der Gemeinschaft beten. Wenn es jedoch den Verantwortlichen möglich ist, ihn abzusetzen und an seiner Stelle einen anderen zu ernennen, der zu den Leuten der Wohltat gehört, dann ist es Pflicht für sie, dieses zu tun, da du ja über ihn erwähnt hattest, dass er seinen Bart rasiert und seine Kleidung über die Knöchel hängen lässt.

Die Verantwortlichen sollten jemanden ernennen, der den Befehlen Allahs nachkommt und ein islamisches Erscheinungsbild hat, indem er seinen Bart wachsen lässt und seine Kleidung nicht über die Knöchel hängen lässt. Sie sollten darauf achten, dass sie für die Moschee einen rechtschaffenen Imam finden, der sich auf dem geraden Weg Allahs befindet und seine Befehle umsetzt.

Doch wenn ihr mit einem Imam geprüft wurdet, der seinen Bart rasiert oder seine Kleidung über die Knöchel hängen lässt und ihr nicht die Möglichkeit habt, ihn abzusetzen, so betet nicht alleine, betet in der Gemeinschaft! Richtet an sie einen aufrichtigen Ratschlag (an-Naşīĥah) und wählt dabei schöne Worte und einen angemessenen Anlass, auf dass sie der erhabene Allah durch euer Handeln rechtleiten möge.

 

Scheich Ben Baz in „Nūr ‘Ala d-Darb“

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