Wer aus Vergesslichkeit gegessen hat

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich jemanden, der aus Vergesslichkeit gegessen oder getrunken hat? Und muss derjenige, der jemanden gesehen hat, der aus Vergesslichkeit gegessen oder getrunken hat, ans Fasten erinnern?

                                                                                                                                 

Antwort:

Wer aus Vergesslichkeit gegessen oder getrunken hat, dessen Fasten ist immer noch gültig. Doch wenn er sich wieder daran erinnern sollte, dass er eigentlich am fasten ist, dann muss er sofort das aus seinem Mund entfernen, was darin sich noch an Nahrung oder Flüssigkeit befindet. Er darf es auf keinen Fall mehr runterschlucken. Der Beweis für die Gültigkeit seines Fastens ist die Aussage des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken, der im Ĥadīth von Abu Hurairah überliefert wurde: „Wenn er (der Fastende) aus Vergesslichkeit (während seines Fastens) isst und trinkt, dann soll er sein Fasten fortsetzen, denn Allah hat ihm damit Speise und Trank gegeben.“ Eine Person wird nicht für seine Fehler zur Rechenschaft gezogen, wenn er es aus Vergesslichkeit getan hat. Der erhabene Allah hat gesagt: "Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas) vergessen oder Fehler begehen." Daraufhin sagte der erhabene Allah: "Das werde Ich nicht."

Wenn jedoch jemand sieht, wie ein anderer isst oder trinkt, während er eigentlich am Fasten ist, dann soll er ihn darauf aufmerksam machen, denn das fällt unter der Rubrik „Das Ändern vom Übel“. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer von euch etwas Übles sieht, soll es mit eigener Hand ändern, und wenn er dies nicht vermag, so soll er es mit seiner Zunge verändern, und wenn er dies nicht kann, dann mit seinem Herzen, und dies ist die schwächste Form des Glaubens.“ Es herrscht kein Zweifel darüber, dass das Essen und Trinken eines Fastenden während seines Fastens zu den großen Übeln gehört. Doch er wird nicht zur Rechenschaft gezogen, wenn er dies aus Vergesslichkeit getan hat. Doch wenn ihn jemand sieht, dann muss er ihn darauf hinweisen. Er ist dazu verpflichtet, das Übel zu ändern.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Das Benutzen von Şiwāk in Ramadan

Frage:

Einige benutzen den Şiwāk in Ramadan nicht, da sie befürchten, dass dadurch ihr Fasten ungültig wird. Stimmt das? Und was ist die angemessene Zeit in Ramadan, an der man Şiwāk benutzen sollte?

                                                                                                                                 

Antwort:

Das sich hüten vor der Nutzung des Şiwāk in den Tagen von Ramadan oder auch an anderen Tagen, an denen man fastet, ist unbegründet. Denn das Benutzen des Şiwāk ist Şunnah. Man reinigt dadurch seinen Mund und kommt dem Ruf Allahs nach, so wie es in der authentischen Şunnah überliefert wurde. Das Benutzen des Şiwāk ist in der Şunnah vor allem bekräftigt bei der Gebetswaschung, vor dem Verrichten des Gebets, nach dem Aufstehen vom Schlaf und beim Eintreten in das eigene Heim, sei es während des Fastens oder auch außerhalb. Das benutzen von Şiwāk macht das Fasten nicht ungültig, außer wenn dieser Şiwāk einen Geschmack hat, der sich auf deine Spucke überträgt. Hier darfst du deine Spucke nicht runterschlucken. Das gilt auch dann, wenn nach dem Benutzen des Şiwāk das Zahnfleisch blutet. Auch hier darf man dann die Spucke nicht runterschlucken. Wenn diese zwei Fälle nicht vorhanden sind, so hat das Benutzen des Şiwāk keinerlei negativen Auswirkungen auf das Fasten.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Wenn ein Fastender beim Ausspülen seines Mundes Wasser verschluckt

Frage:

Wenn ein Fastender während der Gebetswaschung beim Ausspülen seines Mundes oder beim hochziehen von Wasser in seine Nase Wasser verschluckt, ohne dass er es vorsätzlich gemacht hat, macht es sein Fasten ungültig?

                                                                                                                                 

Antwort:

Wenn ein Fastender während der Gebetswaschung beim Ausspülen seines Mundes oder beim hochziehen von Wasser in seine Nase Wasser verschluckt, dann macht es sein Fasten nicht ungültig, da er es nicht vorsätzlich gemacht hat. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und wenn ihr versehentlich darin gefehlt habt, so ist das keine Sünde von euch, sondern (Sünde ist) nur das, was eure Herzen vorsätzlich tun."

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Wenn ein Fastender seine Spucke schluckt

Frage:

Was ist das Urteil für einen Fastenden bezüglich des Schluckens von Spucke?

                                                                                                                                 

Antwort:

Die Spucke hat keinerlei negativen Auswirkungen auf das Fasten. Denn es ist ja Speichel. Wenn man es runterschluckt, so ist es nicht schlimm und wenn man es ausspuckt, dann ist es auch nicht schlimm. Was jedoch den Schleim (an-Nachāmah) anbetrifft, der aus der Lunge oder auch aus der Nase kommt, so dürfen sowohl der Mann als auch die Frau diesen nicht runterschlucken und müssen ihn ausspucken.

Was jedoch die gewöhnlich Spucke anbetrifft, der ja Speichel ist, so hat dieser keinerlei negativen Auswirkungen auf das Fasten, weder für den Mann noch für die Frau.

Scheich Ben Bāz

Das ganztägige Schlafen während des Ramadans

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich des Schlafens während des ganzen Tages von Ramadan. Was ist das Urteil bezüglich des Fastens und dem Lohn von jemandem, der dies tut? Was ist, wenn er zwar zu den Gebeten aufsteht, aber sonst den ganzen Tag von Ramadan schläft?

                                                                                                                                 

Antwort:

Diese Frage beinhaltet zwei Fälle:

Erster Fall: Ein Mann, der den ganzen Tag schläft und nicht aufsteht. Dieser ist gewiss verrückt im Bezug auf sich selbst und sündig im Bezug auf Allah. Denn er verrichtet das Gebet nicht in seiner Zeit und wenn er zu denen gehört, für die es verpflichtend ist, dies in der Gemeinschaft zu tun, so sündigt er auch hier. Dieser Schlaf ist für ihn verboten und verringert den Lohn seines Fastens. Er muss bei Allah um Vergebung bitten und seine Tat aufrichtig bereuen. Er muss aufstehen und die Gebete zu ihrer jeweiligen Zeit verrichten.

Zweiter Fall: Ein Mann, der zwar zu den Pflichtgebeten aufsteht und diese in ihrer Zeit und in der Gemeinschaft verrichtet, sonst aber den ganzen Tag schläft. Diese Person sündigt nicht. Doch ihm entgeht viel Gutes! Denn ein Fastender sollte sich mit Gebet, Gedenken Allahs, Bittgebete und das Rezitieren des Qur`āns beschäftigen, damit er zu seinem Fasten auch noch andere zahlreiche Anbetungen hinzufügt. Eine Person, die sich im Verrichten von rechtschaffenen Werken bemüht, dem wird es mit der Zeit einfacher fallen. Doch wenn er sich mit Faulheit und Trägheit begibt, dann wird er das ernten, was er gesät hat, nämlich Faulheit und Trägheit. Ihm werden dann auch die Anbetungen schwer fallen. Mein Rat an diese Person ist, dass er sein Fasten nicht mit Schlafen vergeuden soll. Er sollte zusehen, viele rechtschaffene Werke zu verrichten. Der erhabene Allah hat uns das Fasten in dieser Zeit erleichtert. Es gibt Ventilatoren und Klimaanlagen, die einem das Fasten angenehmer machen.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Das Urteil bezüglich des Fastens von demjenigen, der in den Nächten von Ramadan Alkohol trinkt

Frage:

Eine Person ist von Allah mit dem Trinken von Alkohol auf die Probe gestellt worden. Er trinkt Alkohol auch in den Nächten von Ramadan. Was ist das Urteil bezüglich seines Fastens am Tage und hat das Trinken von Alkohol in der Nacht Auswirkungen auf seinen Lohn?

                                                                                                                                 

Antwort:

Das Trinken von Alkohol gehört zu den großen Sünden, da der erhabene Allah gesagt: "O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel, das Werk des Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid; Satan will durch das Berauschende und das Losspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch auslösen, um euch vom Gedenken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Werdet ihr euch denn abhalten lassen?" Das Trinken von Alkohol ist sowohl in Ramadan als auch außerhalb von Ramadan verboten, auch wenn diese Tat in Ramadan natürlich abscheulicher ist. Derjenige, der Alkohol trinkt, sollte bei Allah um Vergebung bitten und seine Tat aufrichtig bereuen. Er muss sich vornehmen, diese abscheuliche Tat nie wieder zu machen, sei es in Ramadan oder auch außerhalb von Ramadan.

Was das Fasten desjenigen anbetrifft, der in der Nacht von Ramadan Alkohol trinkt, so ist sein Fasten gültig, solange er von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder trinkt noch isst noch irgendetwas anderes tut, dass ein Fasten zunichtemacht. Außerdem sollte seine Absicht beim Fasten allein für Allah sein.

Der ständige Ausschuss der Gelehrten

Das Urteil bezüglich jemand, der fastet, aber das Gebet vernachlässigt

Frage:

Einige Jugendliche – möge Allah sie rechtleiten – sind nachlässig bezüglich des Gebetes in Ramadan, aber auch außerhalb von Ramadan. Doch was das Fasten anbetrifft, so nehmen sie dies sehr ernst. Du siehst, wie sie das Hungern und Dursten ertragen. Was ist euer Ratschlag für diese Jugendliche und was ist das Urteil bezüglich ihres Fastens?

                                                                                                                                 

Antwort:

Ich rate diesen Jugendlichen, ihre Lage noch einmal zu überdenken und dass sie wissen sollten, dass das Gebet das wichtigste Fundament des Islams nach dem Aussprechen der Schahadah ist. Sie sollten wissen, dass derjenige, der nicht betet und das Gebet aus Nachlässigkeit sein gelassen hat, nach der Meinung vieler Gelehrten, die ich auch bevorzugte, da die Beweise aus dem Qur`ān und aus der Şunnah diese Meinung festigen, zum Ungläubigen wird. Und zwar der Unglaube, der eine Person aus dem Kreis des Islam austreten lässt. Deshalb sollte diese Sache nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn von demjenigen, der zum Ungläubigen geworden ist und aus dem Kreis des Islams ausgetreten ist, wird weder ein Fasten noch eine Spende noch eine andere rechtschaffene Tat angenommen. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Ihre Spenden werden nur deshalb nicht angenommen, weil sie nicht an Allah und an Seinen Gesandten glauben und nur träge zum Gebet kommen und ihre Spenden nur widerwillig geben." Hier hat der erhabene Allah deutlich gemacht, dass ihre Spende, die obwohl sie ja einen großen Nutzen für andere hat, von ihnen nicht angenommen wird, da sie ungläubig sind. Der erhabene Allah sagte auch: "Und Wir werden Uns den Werken zuwenden, die sie gewirkt haben, und werden sie wie verwehte Stäubchen zunichtemachen." Diejenigen, die fasten, aber nicht beten, ihr fasten wird von ihnen nicht angenommen, im Gegenteil, sie bekommen es zurückgewiesen, solange wir davon ausgehen, dass sie Ungläubig geworden sind, so wie es das Buch Allahs und die Şunnah Seines Gesandten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – belegen. Mein Rat an sie ist, dass sie Allah fürchten sollen und dass sie auf ihr Gebet achten sollen. Sie sollen das Gebet zu ihrer entsprechenden Zeit und in der Gemeinschaft verrichten. Ich garantiere ihnen, dass sie, wenn sie dies tun, sie dann auch mit Hilfe Allahs die Begierde nach dem Verrichten des Gebets in ihrem Herzen empfinden werden, in Ramadan oder auch außerhalb von Ramadan. Wenn ein Mensch sich seinem Herr reumütig zuwendet, dann wird er nach seiner Reue zu einem besseren Menschen, so wie es der erhabene Allah über Ādam – möge Allah ihn loben und Heil schenken – berichtet hat, als er das getan hat, was er im Bezug auf dem Baum getan hat. Der erhabene Allah hat gesagt: "Hierauf erwählte ihn sein Herr und wandte Sich ihm mit Erbarmen und Rechtleitung zu."  

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Das Überschreiten des Maßes beim Fastenbrechen

Frage:

Wenn man beim Fastenbrechen verschwenderisch mit dem Essen umgeht, wird dadurch der Lohn des Fastens verringert?

                                                                                                                                 

Antwort:

Es verringert den Lohn des Fastens nicht. Auch das Begehen von verbotenen Taten nach dem Fastenbrechen verringert nicht den Lohn des Fastens. Doch diese Tat fällt in die folgende Aussage des erhabenen Allahs: "Und esset und trinkt, doch überschreitet (dabei) das Maß nicht; wahrlich, Er liebt nicht diejenigen, die nicht maßhalten." Das überschreiten des Maßes (al-Işrāf) ist an sich unerlaubt. Wenn jemand mehr als genug zum Essen und Trinken hat, dann soll er es an Armen spenden, das ist besser für ihn.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

Welche Verpflichtungen hat ein Fastender

Frage:

Welche Verpflichtungen hat ein Fastender? Auf was muss er achten?

                                                                                                                                 

Antwort:

Der Fastende muss sich bemühen, sowohl mehr rechtschaffende Werke zu verrichten als auch all den Verboten fernzubleiben. Er muss die fünf Pflichtgebete in ihrer Zeit und in der Gemeinschaft verrichten. Er muss sich sowohl vom Lügen, der üblen Nachrede, dem Täuschen und der Arbeiten mit Zinsen entfernen als auch von allen Aussagen und Taten, die verboten sind. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer das falsche Wort und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet.“

Scheich Ibn ‘Uthaimīn

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