Sind Demonstrationen aus der Sicht des Islams erlaubt?

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich Demonstrationen? Ist es für die Ummah nützlich oder schädlich? Und dürfen Frauen an Demonstrationen teilnehmen? Bārakallahu fīk.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Die Gelehrten haben sich gegen Demonstrationen ausgesprochen und haben ihre Sichtweise wie folgt belegt:

  1. Demonstrationen sind keine Methode, die der Scharī’ah entsprechen, um sie für die Da’wah anzuwenden. Im Gegenteil, solche Demonstrationen beinhalten meistens mehrere Verstöße gegen die Scharī’ah, die während einer Demonstration immer wieder begangen werden.
  2. Demonstrationen, so wie wir sie heute kennen, sind Neuerungen in der Religion. Die ersten, die solche Demonstrationen durchgeführt haben, war der Westen. Es gibt keine geschichtliche Überlieferung die belegen könnte, dass Muslime solche Demonstrationen durchgeführt haben, weder in der Zeit der Gefährten (Sahabah) noch in der Zeit ihrer Schüler (Tābi’īn). Auch ist nichts darüber bekannt bei den Fiqh-Gelehrten oder bei den Ĥadīth-Gelehrten. Somit ist diese Tat eine Neuerung in der Religion, die hinzugefügt wurde.
  3. Demonstrationen können dazu führen, dass gegen die Herrscher rebelliert wird und man sie zu Ungläubigen erklärt. Demonstrationen sind somit Ursache für den Angriff auf die Ehre der Gelehrten und Herrscher.
  4. Alle Ĥadīthe, die diejenigen erwähnt haben, die es als erlaubt ansehen, solche Demonstrationen durchführen zu können, sind von der Zeit vor der Auswanderung von Mekka nach Medina und somit bevor die Scharī’ah  vervollkommnet wurde. Es ist jedoch bekannt, dass man sich hauptsächlich auf die Gebote und Verbote beziehen soll, die nach der Auswanderung bekräftigt wurden. Was jedoch das Freitagsgebet, die religiösen Feste und andere Versammlungen anbetreffen, zu denen der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – aufgerufen hat, wie das Gebet bei Sonnenfinsternis oder ähnliches, so dienen diese Versammlungen dem Zweck, die Riten des Islam sichtbar zu machen. Dies hat rein gar nichts mit Demonstrieren zu tun.
  5. Demonstrationen können zu Krawalle und Chaos führen. Sie geben aber auch Krawallsuchenden eine Möglichkeit, Auseinandersetzungen mit der Staatsgewalt anzuzetteln.
  6. Demonstrationen sind Nährboden für Rassismus und lassen die Zeit der Unwissenheit wieder aufleben.

Zahlreiche Gelehrte haben sich gegen solche Demonstrationen ausgesprochen und ihren Schaden offen dargelegt.

Scheich Muqbil hat gesagt: „Ich habe – und dafür sei Allah dank – stets vor diesen Demonstrationen in den ’Id- und Freitagspredigten gewarnt."

Scheich Ben Bāz hat gesagt: „Ich denke nicht, dass Demonstrationen und Aufmärsche von Frauen und Männern, zur Heilung führt. Im Gegenteil, ich sehe es als etwas an, dass zur Fitnah, Übel und zur Unterdrückung einiger Personen führt. Es führt auch in den meisten Fällen dazu, dass man Hass gegen einige Personen empfindet. Die Scharī’ah hat bestimmt, dass man Briefe schreibt, Ratschlag erteilt und zum Guten einlädt. Dies sind die durch die Scharī’ah festgelegten Mittel, die von den Gelehrten erläutert wurden.“

Scheich Ibn ’Uthaimīn hat gesagt: „Deshalb unterstützen wir keine Demonstrationen, Proteste und ähnliches. Wir unterstützen diese unter keinen Umständen, da Verbesserungen auch ohne diese Dinge möglich sind. Es ist ein Fakt, dass es verborgene Kräfte gibt, die solche Aktionen unterstützen, sei es im Verborgenen oder auch öffentlich.“

Scheich Fauzān hat gesagt: „Es liegt kein Nutzen in Demonstrationen – sie sind lediglich Aufruhr. Sie stiften lediglich Verwirrungen und Chaos. Wie soll es dem Feind Schaden zufügen, wenn die Leute rausgehen, in den Strassen demonstrieren und ihre Stimmen erheben? […] Islam ist eine Religion des Friedens und der Ruhe; es ist eine Religion des Wissens. Es ist keine Religion des Geschreis und des Tumults.“

Und Allah weiß es am besten!

Darf man vor dem Schwager den Niqāb ausziehen?

 


Frage:

Nächstes Jahr bin ich (Deutsche) mit meinen Mann und den Kindern bei seiner Familie in Algerien zur hochzeit seines Bruders eingeladen. Er hat drei Brüder, die älter sind als ich und alle leben in einem Haus. Das heißt, ich würde ihnen ständig begegnen. Auch die fünf Söhne des älteren Bruders leben mit im haus. Ich müsste mein Niqāb im Haus immer tragen, weil sie nicht meine Maĥram sind. Aber jetzt schimpft die Familie auf mich und sagt ich bräuchte das nur auf der Strasse zu tragen, nicht vor der Familie. Können Sie mir helfen und das Urteil über diese Situation geben. Bārakallahu fīk.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Liebe Schwester. Wenn du zu denen gehörst, die davon überzeugt sind, dass das Tragen von Niqāb für die Frau Pflicht ist, dann darfst du es vor deinen Schwager und deren Söhne nicht ausziehen, da diese Personen nicht zum Kreis deiner Maĥram gehören und somit dein Gesicht nicht sehen dürfen.

Scheich Ben Bāz - möge Allah mit ihm gnädig sein, der die Überzeugung hatte, dass für die Frau das Tragen von Niqāb Pflicht ist,  hat gesagt:

„Was den Bruder des Ehemannes, der Ehemann der Schwester, die Söhne des Onkels väterlicher- und mütterlicherseits oder ähnliche Personen anbetreffen, so sind sie kein Maĥram für die Frau. Sie dürfen deshalb weder ihr Gesicht sehen noch darf sie in deren Anwesenheit ihr Gewand (Djilbāb) ablegen. Denn mit dieser Tat würde sie diese Personen unnötig in Versuchung bringen. Von 'Uqbah Ibn 'Āmir - Allahs Wohlgefallen auf ihm - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - gesagt hat: „Hütet euch zu Frauen ins Haus zu gehen.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, was denkst du über den al-Ĥammu?“ Er sagte: „Der al-Ĥammu ist der Tod.“ [Verzeichnet bei Buchārī und Muşlim]

Das, was mit al-Ĥammu beabsichtigt ist, ist der Bruder des Ehemannes (Schwager), sein Onkel oder auch andere. Denn diese Personen betreten meist ohne Bedenken das Haus. Diese Personen sind jedoch keine Maĥram, auch wenn sie in dieser engen Beziehung zum Ehemann stehen sollten. Deshalb darf eine Frau ihre Reize vor ihnen nicht zeigen, auch wenn sie rechtschaffene Menschen sind, denen vertraut werden kann. Denn der erhabene Allah hat der Frau nur gegenüber ihrer Maĥram erlaubt, ihre Reize zu zeigen. Der Bruder, der Onkel und die Neffen des Ehemannes gehören nicht dazu. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - hat gesagt: „Niemand sollte allein mit einer Frau ohne Maĥram sein, außer wenn er ihr Maĥram ist.“ Und mit Maĥram sind all jene gemeint, die sie ein Leben lang nicht heiraten darf, sei es wegen der engen Verwandtschaftsbeziehung, wegen der Anheiratung oder wegen des Stillens. Dazu gehören zum Beispiel der Vater, der Sohn, der Bruder, der Onkel und so weiter. Der Gesandte Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - hat dies verboten, damit der Teufel nicht seine Fänge der Verführung zwischen ihnen ausbreitet und ihnen die Sünde verschönert. Es ist über den Gesandten Allahs - möge Allah ihn loben und Heil schenken - überliefert worden, dass er sagte: „Kein Mann ist allein mit einer Nicht-Maĥram Frau, ohne dass der Teufel als Dritter anwesend ist.“ [Verzeichnet bei at-Tirmidhī (2165) und von al-Albānī als authentisch in Şaĥīĥ at-Tirmidhī gestuft.]

Wenn in manchen Ländern das Gegenteilige Tradition ist, dann müssen sich die Menschen dort bemühen, diese Traditionen zu beenden. Sie müssen das Übel beseitigen, das solch eine Tradition mit sich bringt, damit die Ehre bewahrt wird. Die Menschen sollten einander zur Güte und Gottesfurcht helfen und die Befehle des erhabenen Allahs und die Seines Gesandten - möge Allah ihn loben und Heil schenken - umsetzen. Außerdem sollten sie bei Allah um Vergebung bitten für die Missetaten, die sie bereits begangen haben. Sie sollten die größten Anstrengungen erbringen, die nötig sind, um das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Sie müssen sich auf Allahs Weg abmühen und nicht den Tadel der Tadelnden oder den Spott der Spottenden fürchten.

Denn für einen Muslim ist es verpflichtend, die Gesetze Allahs zu befolgen und das aus Sehnsucht nach dem, was Er für ihn bereitgestellt hat, auch wenn die engsten Verwandten und Bekannte dies ablehnen sollten.“ [Fatāwah Scheich Ben Bāz, 4/256-258]

Und Allah weiß es am besten!

Zählt die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) auch zum Maĥram?

 


Frage:

Zählt die Schwester der Ehefrau, also die Schwägerin, auch zum Maĥram eines Mannes?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) ist eine „Fremde“ (Nicht-Maĥram) im Bezug auf den Mann. Und der Ehemann einer Schwester (Schwager) ist ein „Fremder“ (Nicht-Maĥram) im Bezug auf die Frau. Somit darf er sie weder anschauen, noch mit ihr allein sein noch ihr die Hand schütteln.

Manche Leute glauben, dass wenn die Schwägerin doch dem Ehemann der Schwester verboten ist, dann darf er sie auch anschauen, mit ihr allein sein und ihr die Hand schüttelt. Das ist aber falsch! Das, was mit dem Verbot hier gemeint ist, ist die Ehe mit dieser Frau. Denn ein Mann darf nicht eine Frau und gleichzeitig auch ihre Schwester zur selben Zeit heiraten, ebenso ist es ihm auch verboten, eine Frau und ihre Tante väterlicher- oder mütterlicherseits zur gleichen Zeit zu heiraten. Das Verbot, nämlich dass ein Mann nicht eine Frau und ihre Schwester zur selben Zeit heiraten darf, ist im Qur`ān erwähnt. Der erhabene Allah hat bezüglich den Frauen, die man nicht heiraten darf, gesagt:  "[…] Und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt […]." [Sure 4, an-Nişā`, Vers 23]

In der authentischen Şunnah ist überliefert worden, dass es verboten ist, eine Frau und ihre Tante väterlicher- oder mütterlicherseits zur selben Zeit zu heiraten. Siehe dazu al-Buchārī (4821) und Muşlim (1408).

Somit ist das, was verboten ist, die Tatsache, dass ein Mann nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf und nicht, dass er bezüglich einer Ehe für die Schwägerin ein Leben lang verboten bleibt. Wenn die Ehefrau zum Beispiel verstorben ist, dann dürfte er seine Schwägerin heiraten. Ein richtiger Maĥram jedoch bleibt bezüglich einer Ehe ein Leben lang verboten.

Scheich Ibn ’Uthaimīn – möge Allah mit ihm gnädig sein – wurde einmal bezüglich einer Frau befragt, die mit ihrer verheirateten Schwester lebt und vor dem Mann ihrer Schwester keinen Ĥidjāb trägt. Dabei brachte sie das Argument ein, dass ihr Schwager doch für den Zeitraum, wo er mit ihrer Schwester verheiratet ist, für sie verboten bleibt und somit ein zeitlich begrenzter Maĥram ist. Er antwortete darauf wie folgt:

„Diese Frau ist verwirrt. Sie glaubt, da es für sie nicht zulässig ist den Ehemann ihrer Schwester zu heiraten, so lange ihre Schwester bei ihm ist, dann ist dieser Mann für sie nun zu einem zeitlich begrenzten Maĥram geworden. Dieses Verständnis ist falsch, da eine Person, den man durch diesen Zeitraum der Ehe nicht heiraten darf, kein Maĥram ist.

Die Maĥram sind diejenigen, mit denen man ein Leben lang keine Ehe eingehen darf, sei es aus Gründen der engen Blutsverwandtschaft oder aus einem anderen zulässigen Grund, wie die Anheiratung oder durch das Stillen (Siehe dazu auch folgende Frage). Der erhabene Allah hat gesagt (in der ungefähren Bedeutung):

"Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein böser Weg. Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allah ist Allvergebend und Barmherzig." [Sure 4, an-Nişā`, Vers 22f]

Der erhabene Allah hat hier nicht gesagt: "Und die Schwestern eurer Ehegattinnen." Deswegen ist das, was verboten ist, die Tatsache, dass ein Mann nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf.

Auf Grund dessen, sagen wir dieser Schwester, die mit dem Mann ihrer Schwester redet und ihren Ĥidjāb vor ihm ablegt und dabei gleichzeitig behauptet, er sei ihr zeitlich begrenzter Maĥram, dass dies eine falsche Vorstellung ist und so nicht der Wahrheit entspricht. Das, was im Bezug auf den Schwager verboten wurde ist die Tatsache, dass er nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf, so wie es der erhabene Allah gesagt hat: "[…] Und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt […]." Das ist das, was dem Mann verboten wurde und nicht die Schwägerin an sich, so wie es die Fragende fälschlicherweise verstanden hat.“ [Fatāwah Ibn ’Uthaimīn, 2/877]

Und Allah weiß es am besten!

Wer sind die Maĥram, vor denen eine Frau ihren Schleier ablegen darf?

 


Frage:

Welche Menschen gehören zum Maĥram, sodass eine muslimische Frau ihren Schleier vor ihnen ablegen darf?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist einer Frau nicht gestattet, ihren Ĥidjāb abzulegen, außer vor ihrem Maĥram.

Und der Maĥram einer Frau ist eine Person, der ihr für Immer verboten bleibt, ihn heiraten zu dürfen, sei es wegen der engen Blutsverwandtschaft (wie ihr Vater, ihr Großvater, ihr Urgroßvater, usw., ihr Sohn, ihr Enkel, ihr Urenkel, usw., ihr Onkel väterlicher- oder mütterlicherseits, ihr Bruder, der Sohn ihres Bruders oder auch der Sohn ihrer Schwester), oder wegen der Radā’ah, also der Stillzeit (wie der Milchbruder, dessen Mutter sie gestillt hat oder der Ehemann der Frau, von der sie gestillt wurde) oder weil sie nun durch eine Anheiratung miteinander verbunden sind (wie z. B. der Ehemann der eigenen Mutter, der Vater dieses Mannes, der Großvater von ihm, usw., aber auch der Sohn dieses Mannes aus einer anderen Ehe, der Enkel, usw.). Nun werden mit Allahs Hilfe weitere Details zu diesem Thema folgen:

1.         Maĥram durch die enge Blutsverwandtschaft.

Das sind all jene, die in der Sure an-Nūr erwähnt wurden, als der erhabene Allah sagte (in der ungefähren Bedeutung):

"Und sie sollen […] ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern […]." [Sure 24, an-Nūr, Vers 31]

Die Mufaşşirīn haben gesagt: Der männliche Maĥram für eine Frau bezüglich der engen Blutsverwandtschaft ist der, der in diesem Vers erwähnt wurde oder aus diesem ableitbar ist. Diese sind also:

Erstens:          Der Vater einer Frau samt all den Groß- und Urgroßvätern. Hierbei sind sowohl die Großväter väterlicher- als auch mütterlicherseits gemeint. Was die Großväter des Ehemannes anbetrifft, so sind auch sie ihr Maĥram, jedoch durch Anheiratung, wie wir weiter unten sehen werden.

Zweitens:       Ihre Söhne samt den Enkel- und Urenkelkinder. Hierbei sind sowohl die (Ur-) Enkelkinder gemeint, die von Söhnen stammen als auch von Töchtern. Was jedoch die Söhne des Ehegatten anbetrifft, die in diesem Vers erwähnt wurden, so sind es Söhne, die der Ehegatte aus einer anderen Ehe mitgebracht hat, d.h. Söhne, die eine andere Mutter haben. Auch sie sind ihr Maĥram, jedoch durch Anheiratung und nicht durch die enge Blutsverwandtschaft, wie wir weiter unten sehen werden.

Drittens:         Ihre Brüder, egal ob es Vollbrüder sind, die von beiden Elternteil abstammten oder nur Halbbrüder, die nur von einem Elternteil abgestammt sind.

Viertens:         Ihre Neffen samt den Urneffen. Darunter fallen also sowohl alle Kinder ihrer Geschwister, obgleich sie von Brüdern oder Schwestern abstammten, als auch wiederum ihre Kinder, wie zum Beispiel die Söhne der Neffen.

Fünftens:        Ihre Onkels väterlicher- und mütterlicherseits. Auch sie gehören zum Maĥram durch enge Blutsverwandtschaft, auch wenn sie nicht explizit im Vers erwähnt wurden, da sie den Eltern gleichen. Sie genießen unter den Menschen den gleichen Status wie die Eltern. Ein Onkel väterlicherseits kann auch Vater genannt werden. Der erhabene Allah hat gesagt (Interpretation der Bedeutung): "Oder wart ihr etwa Zeugen, als Ya’qūb der Tod nahte? Als er zu seinen Söhnen sagte: „Wem werdet ihr nach mir dienen?“ Sie sagten: „Wir werden deinem Gott und dem Gott deiner Vorväter Ibrāhīm, Ismā’īl und Işĥāq dienen, als dem Einen Gott, und Ihm sind wir ergeben." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 133] Ismā’īl war der Onkel der Kinder von Ya’qūb.

2.         Maĥram durch das Stillen (ar-Radā’ah).

Eine Frau kann auch einen Maĥram durch das Stillen haben. Es heißt in Taffşīr al-Alūşī:

„Der Status des Maĥrams einer Frau, vor dem sie ihren Schmuck zeigen darf, kann genauso durch das Stillen als auch durch die enge Blutsverwandtschaft gegeben sein, so dass es für eine Frau auch hier zulässig ist, ihren Schmuck ihrem Milchvater oder ihrer Milchsöhne zu zeigen.“ [Taffşīr al-Alūşī, 18/143] Das Verhältnis gegenüber einem Maĥram durch das Stillen gleicht völlig dem durch die enge Blutsverwandtschaft - das bedeutet, dass eine Ehe mit einem Maĥram durch das Stillen aufgrund dieser Bindung für immer untersagt ist. Das ist auch das, worauf Imām al-Djaşşāş hingewiesen hat, als er den oben erwähnten Vers kommentierte. Er – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte: „Wenn Allah erwähnt, dass es für die Väter für immer verboten ist, eine Ehe mit einer Maĥram-Frau einzugehen, so bedeutet dies, dass das gleiche Verbot auch für andere Maĥram-Beziehungen gilt, wie gegenüber der Schwiegermutter, gegenüber die Maĥram durch das Stillen und andere.“ [Aĥkām al-Qur`ān li l-Djaşşāş, 3 / 317]

All die Dinge, die gegenüber einem Maĥram durch die enge Blutsverwandtschaft verboten sind, sind auch gegenüber einem Maĥram durch das Stillen verboten.

Es ist in der edlen Şunnah auch folgendes überliefert worden: „Die gleichen Dinge sind gegenüber einem Maĥram durch das Stillen verboten, wie auch gegenüber einem Maĥram durch die enge Blutsverwandtschaft.“ Das bedeutet, dass sowohl die Männer ein Maĥram der Frau sind, die durch die enge Blutsverwandtschaft in Beziehung mit ihr stehen als auch durch das Stillen. Es wurde im Şaĥīĥ Muşlim verzeichnet, dass die Mutter der Gläubigen ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf sie – sagte:

„Aflaĥ, der Bruder von Abu l-Qu’aiş, kam zu mir und bat um Einlass. Dieser war mein Onkel auf Grund der Stillzeit (ar-Radā’ah). Dies war, nachdem die Offenbarung über die Schleierpflicht herabgesandt wurde. Ich verwehrte ihm den Einlass, bis der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – kam. Als ich ihm von dem erzählte, was ich getan habe, befahl er mir, dass ich ihm (den Eintritt) erlauben solle.“ [Şaĥīĥ al-Buchārī bi Scharĥ al-’Aşqallānī, 9 / 150]

Dieser Ĥadīth wurde ebenfalls bei Imām Muşlim mit folgendem Wortlaut verzeichnet: „Von ’Urwah wird berichtet, dass ’Ā`ischah ihm erzählt hat, dass ihr Onkel durch das Stillen (ar-Radā’ah), genannt Aflaĥ, um Einlass bat und sie ihm dies verwehrt hat. Als sie dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – davon erzählte, sagte er zu ihr: „Du brauchst dich nicht vor ihm zu verschleiern, denn die gleichen Dinge sind gegenüber einem Maĥram durch das Stillen verboten, wie auch gegenüber einem Maĥram durch die enge Blutsverwandtschaft." [Şaĥīĥ Muşlim bi Scharĥ an-Nawawī, 10/22]

Im Einklang mit dem Qur`ān und der Şunnah, haben die Fiqh-Gelehrten festgestellt, dass für die Frau ihr Maĥram durch das Stillen gleichbedeutend ist wie ihr Maĥram durch die enge Blutsverwandtschaft. Somit ist es für eine Frau erlaubt, ihren Schmuck vor ihrem Maĥram durch das Stillen zu tragen, so wie es ihr auch erlaubt ist, dieses vor dem Maĥram durch die enge Blutsverwandtschaft zu tun. Für den Maĥram durch das Stillen ist es außerdem erlaubt, soviel von ihrem Körper sehen zu dürfen, wie es auch dem Maĥram durch die enge Blutsverwandtschaft gestattet ist.

3.         Maĥram durch Anheiratung.

Die Maĥram durch Anheiratung, die einem Mann für Immer verboten bleiben, sie heiraten zu dürfen, sind zum Beispiel die Frau des Vaters (Stiefmutter), die Frau des Sohnes (Schwiegertochter) oder auch die Mutter der Frau (Schwiegermutter). [Scharĥ al-Muntahā, 3 / 7]

Die Maĥram durch Anheiratung,  die einer Frau für Immer verboten bleiben, sie heiraten zu dürfen, sind zum Beispiel der Sohn des Ehemanns aus einer anderen Ehe (Stiefsohn), der Vater des Ehemannes (Schwiegervater) oder auch der Ehemann der Tochter (Schwiegersohn). Der erhabene Allah sagt in Sure an-Nūr (in der ungefähren Bedeutung):

"Und sie sollen […] ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten […]." [Sure 24, an-Nūr, Vers 31]

Somit sind sowohl die Väter ihrer Ehegatten (Schwiegerväter) als auch die Söhne ihrer Ehegatten (Stiefsöhne) Maĥram der Frau durch Anheiratung. Der erhabene Allah erwähnte sie zusammen mit den Vätern und Söhnen der Frau und machte sie damit alle gleich in dem Sinne, dass Frauen ihren Schmuck vor ihnen zeigen dürfen. [al-Muĝnī, 6 / 555]

Und Allah weiß es am besten!

Ab wann gilt das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts als verboten?

 


Frage:

Ist Chulwah (das allein sein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts) nur darauf bezogen, wenn ein Mann sich mit einer Nicht-Maĥram Frau in eine Wohnung zurückzieht, wo niemand sie beobachten kann? Oder ist damit jegliches Treffen gemeint, auch wenn dies in der Öffentlichkeit geschehen sollte?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Chulwah, die aus der Sicht der islamischen Rechtslehre verboten (Ĥarām) ist, ist nicht nur dann gegeben, wenn ein Mann sich mit einer Nicht-Maĥram Frau in einen Raum zurückzieht, wo niemand sie sehen kann. Mit Chulwah ist jeder Ort gemeint, wo sie vertraulich miteinander reden können, auch wenn dies in der Öffentlichkeit sein sollte. Der Grund dafür ist, dass niemand ihr Gespräch mithören kann. Somit gilt dieses Verbot sowohl im Freien, im Auto, auf dem Dach eines Hauses als auch anderswo. Chulwah ist verboten, da dies der Vorläufer von Zinā (Ehebruch, Unzucht) ist und ein Mittel, der zur Zinā führt. Jedes Treffen mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts, bei dem vertraulich miteinander geredet wird, fällt unter diesem Urteil der Chulwah. Und Allah ist die Quelle der Kraft.

[Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 17/57]

Das sich Verabreden mit einer Nicht-Maĥram Frau in der Öffentlichkeit

 


Frage:

Ist es erlaubt, sich mit einer fremden Frau ohne Maĥram in der Öffentlichkeit zu treffen, um zu sehen, ob man überhaupt heiraten möchte? Das Treffen würde nur einmal stattfinden und dient nur diesem Zweck und bleibt nur in der Öffentlichkeit?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Lieber Bruder, es ist dir nicht gestattet, dich mit einer Nicht-Maĥram Frau zu treffen, auch wenn dies in der Öffentlichkeit stattfinden sollte und aus Gründen der Heirat. Wenn du wissen willst, ob du eine Frau heiraten möchtest, dann hat dir dein Glaube dazu die Möglichkeit gegeben, dies auf beste Art und Weise herauszufinden. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und nicht darin besteht die Frömmigkeit, daß ihr von der Rückseite in die Häuser kommt. Frömmigkeit besteht vielmehr darin, daß man gottesfürchtig ist. So kommt durch die Türen in die Häuser und fürchtet Allah, auf daß es euch wohl ergehen möge!" [Sure 2 al-Baqarah, Vers 189]

Hintergehe diese Familie nicht, indem du dich mit ihrer Tochter heimlich triffst, sondern sei gottesfürchtig und gehe durch die Türe. Das soll heißen, mach es auf die offizielle Art und Weise. Gehe mit deinen Eltern zu dieser Familie und lerne dort ihre Tochter kennen. (siehe hierzu auch folgende Frage). Die Gelehrten haben gesagt:

„Eines der wesentlichen Ziele der Scharī’ah ist es, die Nachkommenschaft und die Ehre jedes einzelnen zu schützen. Aus diesem Grund hat der erhabene Allah die Unzucht (Zinā) verboten und angeordnet, dass sie mit Auspeitschung oder Steinigung bestraft wird. Außerdem hat Er auch all die Wege und Mittel verboten, die dazu führen könnten, Zinā zu begehen, wie zum Beispiel, dass ein Mensch sich allein mit einer Nicht-Maĥram Frau trifft oder sie lüstern anschaut. Der Frau wiederum hat es der erhabene Allah verboten, ohne Maĥram zu verreisen oder parfümiert und mit Make-up aus dem Haus zu gehen. Außerdem soll sie sich nicht nackt bekleiden (d.h. hautenge oder durchsichtige Sachen tragen), um damit die Blicke der Männer auf sich zu lenken und um ihre Begierde damit zu entfachen. Denn durch diese Tat bringt sie die Männer bezüglich ihrer Religion in Versuchung. Dazu gehört es auch, dass ein Mann mit einer Frau in einer trügerischen Art und Weise spricht oder sie zu ihm mit sanfter und gefügiger Stimme spricht, um ihn zu verlocken oder zu verführen. Herbei ist es egal, ob es im persönlichen Gespräch auf der Straße geschieht, über das Telefon, in Briefen oder auf eine anderen Art und Weise. Aus diesem Grund hat es der erhabene Allah den Frauen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verboten, sich zur Schau zu stellen, wie in der Zeit der früheren Unwissenheit und unterwürfig im Reden zu sein, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, obwohl sie bekanntlich rechtschaffene und reine Frauen waren. Außerdem befahl Er ihnen, geziemende Worte zu sagen. Der erhabene Allah hat gesagt (in der ungefähren Bedeutung): "O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte. Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." [Sure 33, al-Aĥzāb, Vers 32f]

Die muslimischen Jugendlichen sollten deshalb Allah fürchten, ihre Keuschheit bewahren und ihre Blicke senken. Sie sollten davon absehen, mit obszönen Worten zu sprechen oder mit Hilfe der unmoralischen Romantik und des Betruges zu schreiben. Muslimische Mädchen sind verpflichtet, dies ebenfalls zu tun, keusch zu bleiben und kein Parfum oder Make-up zu tragen, wenn sie aus dem Haus gehen. Außerdem sollen sie sich nicht nackt bekleiden.

Es wurde berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Typen, die ich niemals gesehen habe – die einen haben Peitschen wie den Schwanz eines Ochsen, mit denen sie Menschen schlagen. Die anderen sind Frauen, die bekleidet aber nackt sind. Sie wurden verführt (auf falsche Wege) und verführten andere. Ihr Haar ist hoch (gesteckt) wie die Höcker (von Kamelen). Diese Frauen werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft spüren obgleich er aus solch und solcher Entfernung wahrgenommen werden kann.“ [Verzeichnet bei Muşlim unter der Nr. 2128]

Wenn die jungen Männer und Frauen Allah und Seinem Gesandten gehorchen, sich über diesen weltlichen Dingen erheben, sich von den Versuchungen (Fitnah) und den Quellen des Misstrauens fernhalten, dann ist das besser für sie, reiner für ihre Herzen und besser für ihren Ruf und ihrer Gesellschaft. Und Allah ist die Quelle der Kraft.“ [Fatāwah al-Ladjnah ad-Dā`imah, 12/381f]

(siehe hierzu auch folgende Frage)

 

Und Allah weiß es am besten!

Das Urteil über die Verheiratung eines Paares, wenn einer von ihnen nicht betet.

 


Frage:

Ich führe Eheschließungen durch und habe nun von einigen gehört, dass die Eheschließung eines Paar ungültig ist, wenn einer der Partner nicht beten sollte. Ist das richtig? Was muss ich tun, wenn ich aufgefordert werde, solch eine Eheschließung durchzuführen? Bitte teilen Sie mir dies mit, möge Allah Sie dafür belohnen.

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Wenn Sie wissen, dass einer der Partner nicht betet, dann dürfen Sie diese Eheschließung nicht durchführen, da das Nichtverrichten des Gebetes Unglaube (Kuffr) ist. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Das, was zwischen einem Mann und dem Unglaube (Kuffr) steht, ist sein Verzicht auf das Gebet.“ [verzeichnet bei Buchārī und Muşlim in ihren Şaĥīĥ]

Und der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ungläubig (Kāfir).“ [verzeichnet bei Imam Aĥmad und den vier Autoren der Şunnan, mit einem Şaĥīĥ erzählt vernachlässigt Işnād).

Wir bitten Allah, die Angelegenheiten der Muslime in Ordnung zu bringen, und diejenigen, die verloren gegangen sind, zum rechten Weg zu leiten. Er ist Allhörend.

Madjmū' Fatāwah wa Maqālāt Mutanawwi'ah von Scheich Ben Bāz (8/396)

Sie liebt einen Mann, der nun mit ihr ausgehen möchte. Was soll sie tun?

Frage:

Ich bitte euch um Hilfe. Ich liebe einen jungen Mann. Nun hat er mich gefragt, ob ich mit ihm ausgehen möchte, aber ich weiß nicht, was ich ihm sagen soll. Ich bin verwirrt, bitte helft mir.

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Erstens:          Wir freuen uns sehr, dass du uns um Rat gefragt hast, bevor du seiner Bitte nachgekommen bist. Wir wünschen dir all das, was wir auch unseren Töchtern und Schwestern wünschen. Schütze das wertvollste, was du hast und hüte dich vor der List des Teufels, die sich hinter dieser so genannten Liebe und hinter diesem Spaß verbergen.

Liebe Schwester, wir würden uns freuen, wenn auch du zu denen gehörst, die regelmäßig ihr Gebet verrichten, ihren Hidjab tragen, die Merkmale der Keuschheit und Bescheidenheit erworben haben und die Lehren des Islam einhalten, die den Status eines Menschen erheben und ihn reinigen.

Gleichzeitig wären wir auch sehr traurig darüber, wenn du das Gegenteil von dem bist, was wir erwähnt haben und wenn du zu denen gehörst, die der Teufeln ausgetrickst hat und somit zur Sünde und auch zur Bestrafung verführt hat, so dass du wie ein Lamm geworden bist, das zur Schlachtung geführt wird, ohne es wirklich zu merken.

Dies sind eine ernste Angelegenheit und kein Witz. Viele Mädchen sind leider diesen Weg gegangen und haben alles verloren. Danach bedauerten sie es, aber zu einem Zeitpunkt, als es bereits zu spät war.

Zweitens:       Es ist für eine Frau nicht zulässig eine Beziehung mit einem Mann einzugehen, der ein Fremder (Nicht-Maĥram) für sie ist, auch wenn ihre Absicht dabei ist, zu heiraten. Denn der erhabene Allah hat es beiden Geschlechtern verboten, allein mit einem Nicht-Maĥram des anderen Geschlechts zu sein. Sie dürfen sich weder die Hände schütteln noch den anderen anschauen, außer im Falle der Notwendigkeit, wie bei einem Heiratsantrag oder bei einer Zeugenaussage. Es ist auch verboten, dass eine Frau ihren Schmuck zur Schau stellt oder anderen Nicht-Maĥram Männern ihre „’Aurah“ aufdeckt. Sie darf auch nicht parfümiert zu den Männern hinausgehen oder zu ihnen gefügig sprechen. Diese Verbote werden durch Beweise aus dem Qur`ān und aus der Şunnah bekräftigt. Hierbei gibt es auch keine Ausnahmen für denjenigen, der die Absicht hat zu heiraten, auch dann nicht, wenn er bereits um die Hand der Frau angehalten hat. Denn ein Verlobter ist immer noch ein Nicht-Maĥram und somit ein Fremder für die Frau, bis die Eheschließung durchgeführt wird.

1.         Die Überlieferungen, die beweisen, dass es verboten (Ĥarām) ist, allein mit einer Nicht-Maĥram Frau zu sein, selbst wenn sie die eigene Verlobte ist, ist die Überlieferung von Buchārī (3006) und Muşlim (1341) über Ibn ’Abbāş, Allahs Wohlgefallen auf sie beide, der gehört hat, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Ein Mann darf sich nicht allein mit einer Nicht-Maĥram Frau zurückziehen!"

Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Kein Mann ist allein mit einer Nicht-Maĥram Frau, ohne dass der Teufel als Dritter anwesend ist." [Verzeichnet bei at-Tirmidhī (2165) und von al-Albānī als authentisch in Şaĥīĥ at-Tirmidhī gestuft.]

2.         Die Beweise, die darauf hinweisen, dass es für einen Mann Ĥarām ist, eine Frau anzusehen, ist unter anderem folgender Vers, wo darin der erhabene Allah gesagt hat: "Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen." [an-Nūr 24:30].

Außerdem überlieferte Muşlim (2159), dass Djarīr Ibn ’Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Ich fragte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, über einen zufälligen Blick und er befahl mir, meinen Blick abzuwenden."

Der zufällige Blick ist der, wenn er zufällig auf eine Frau fällt, ohne dass dies beabsichtigt wurde, so wie wenn ein Mann nach einer Straße sucht und sein Blick dabei zufällig auf eine Frau fällt.

Was eine Frau anbetrifft, so darf sie einen Mann nur dann ansehen, wenn kein Verlangen daran gebunden ist und wenn keine Gefahr der Fitnah davon ausgeht. Doch wenn sie ein Verlangen spürt oder eine Gefahr der Fitnah gegeben ist, dann ist es auch für sie verboten.

3.         Zu den Überlieferungen, die darauf hinweisen, dass es Ĥarām ist, die Hand einer Nicht-Maĥram Frau zu schütteln, gehören die folgenden Worte des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wo darin er sagte: „Es wäre für einen von euch besser, er wäre mit einer eisernen Nadel auf seinem Kopf gestochen worden, als dass er eine Frau berührt, die für ihn nicht zulässig ist." [Dieser Ĥadīth von Ibn Ma’qil Yaşār wurde bei at-Tabarānī verzeichnet und von al-Albānī in seinem Şaĥīĥ al-Djāmi’ als authentisch gestuft (Nr. 5045). Die Sünde trifft in diesem Fall den Mann gleichermaßen wie die Frau.]

4.         Zu den Beweisen, die belegen, dass es für eine Frau Ĥarām ist, sich zur Schau zu stellen und ihren Schmuck vor Nicht-Maĥram Männern zu zeigen, ist der Ĥadīth von Abu Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihn, der bei Muşlim (2128) verzeichnet ist und wo darin er sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Typen, die ich niemals gesehen habe – die einen haben Peitschen wie den Schwanz eines Ochsen, mit denen sie Menschen schlagen. Die anderen sind Frauen, die bekleidet aber nackt sind. Sie wurden verführt (auf falsche Wege) und verführten andere. Ihr Haar ist hoch (gesteckt) wie die Höcker (von Kamelen). Diese Frauen werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft spüren obgleich er aus solch und solcher Entfernung wahrgenommen werden kann.““ [Verzeichnet bei Muşlim unter der Nr. 2128].

5.         Zu den Beweisen, die belegen, dass es für eine Frau Ĥarām ist, parfümiert hinauszugehen, so dass Nicht-Maĥram Männer ihren Duft riechen können, gehören die folgenden Worte des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wo darin er sagte: „Jede Frau, die Parfum auflegt, dann unter den Leuten herumgeht, so dass diese ihren Duft riechen können, ist eine Ehebrecherin." [Verzeichnet bei an-Naşā'ī (5126), Abu Dāwūd (4173), at-Tirmidhī  (2786) und von al-Albānī in seinem Şaĥīĥ an-Naşā'ī als gut gestuft.]

6.         Zu den Beweisen, die belegen, dass es für eine Frau Ĥarām ist, gefügig zu den Männern zu sprechen, ist der folgende Vers des erhabenen Allahs: "O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte." [al-Aĥzāb 33:32].

Wenn dieser Befehl für die Mütter der Gläubigen galt, die rein waren, dann gilt er umso mehr für andere Frauen.

Drittens:         Das, was als Liebe zwischen einem Mann und einer für ihn fremden Frau bezeichnet wird, beinhaltet zumindest eines dieser verbotenen Dinge, die wir oben erwähnt haben, wenn nicht alle. Möge Allah uns und dich vor allem Übel bewahren.

Was wir dir raten ist, dass du bei Allah bereust und dich vor Seinem Zorn und Seiner Bestrafung hütest. Breche sofort alle Verbindungen zu diesem Mann ab und halte den Gedanken von dir fern, ihn treffen zu wollen. Reagiere nicht auf seine Bitte dich ausführen zu wollen, im Gegenteil, breche jeglichen Kontakt zu ihm ab. Der Anfang des Übels ist, wenn dein Herz sich zu ihm hingezogen fühlt. Der Teufel wird dich dann allmählich dazu bringen, ihn sehen und mit ihm reden zu wollen, bis du dich völlig in ihm verliebst. Mache deshalb alles nicht noch schlimmer, indem du mit ihm sprichst oder dich sogar mit ihm triffst.

Denke daran, dass viele Katastrophen mit kleinen Schritten begonnen haben, sodass dann Dinge geschehen sind, die niemand vorher für möglich gehalten hatte. Wie oft schon hat eine junge Frau sich eingeredet, dass dieser Mann sie niemals enttäuschen wird, sodass sie ihm völlig vertraut hat. Das Ergebnis am Ende war dann, dass sie alles verloren hat. Dieser Wolf hat sich dann von ihr abgewandt, nachdem er sie mit dem Versprechen gelockt hatte, sie heiraten zu wollen. Doch nun auf einmal empfindet er nichts mehr für sie. Wie soll er ihr auch vertrauen können, wenn sie doch diejenige war, die sich auf eine Beziehung mit einem für sie fremden Mann eingelassen hat?

Wenn wir dir all das hier sagen, dann nur deshalb, weil wir dir damit einen aufrichtigen Rat geben möchten und weil wir dir nur das Beste wollen. Wir bitten Allah dich von allem Bösen zu schützen.

Und Allah weiß es am besten.

 

Darf eine Frau mit einer Hose unter einer langen Bluse hinausgehen?

Frage:

Ich treffe viele Schwestern, die Hosen tragen, aber ihr Hinterteil bedecken. Sie sagen, dass dies reichen würde. Aber ist es nicht so, dass die weite Kleidung einer Frau, ihr Ĥidjāb, über der Hose bis kurz über den Knöchel gehen muss?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Erstens:

Es ist Ĥarām für eine Frau vor einem ihr fremden Mann (Nicht-Maĥram) in Hosen zu erscheinen, weil Hosen die Reize (’Aurah) einer Frau nicht in der Art und Weise bedecken, die in der Scharī’ah erforderlich ist. Im Gegenteil, sie betonen ihre Reize zusätzlich. Außerdem ahmt sie damit sowohl Männern nach als auch ungläubigen Frauen nach. All das ist jedoch bekanntlich verboten (Ĥarām).

Scheich Ibn ’Uthaimin, möge Allah mit ihm gnädig sein, sagte: „Ich finde, dass die Muslime dieser modischen Kleidung nicht folgen sollten, die uns von hier und dort importiert wird. Vieles dieser Kleidung ist mit unserer islamischen Kleiderordnung, die eine Frau vollständig bedeckt, nicht vereinbar, wie zum Beispiel Kleidungen, die kurz, sehr eng oder durchsichtig sind. Dazu gehört auch die Hose, die den Umfang der Beine einer Frau, ihren Bauch und ihre Taille zur Show stellt. Das Tragen solcher Hosen fällt auch unter dem folgenden authentischen Hadith, wo es heißt:

„Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Typen, die ich niemals gesehen habe – die einen haben Peitschen wie den Schwanz eines Ochsen, mit denen sie Menschen schlagen. Die anderen sind Frauen, die bekleidet aber nackt sind. Sie wurden verführt (auf falsche Wege) und verführten andere. Ihr Haar ist hoch (gesteckt) wie die Höcker (von Kamelen). Diese Frauen werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft spüren obgleich er aus solch und solcher Entfernung wahrgenommen werden kann.“ [Verzeichnet bei Muslim unter der Nr. 2128].

Scheich Ibn ’Uthaimin sagte auch: „Was ich glaube ist, dass es für Frauen verboten (Ĥarām) ist Hosen zu tragen, da sie damit unter anderem auch Männer nachahmen. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verfluchte Frauen, die Männer nachahmen. Außerdem tötet das Tragen solcher Kleidung den Scharm einer Frau ab. Sie öffnet damit aber auch die Tür für die Kleidung der Leute der Hölle, da der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Unter den Leuten der Hölle gibt es zwei Typen, die ich niemals gesehen habe.“ Dann erwähnte er die „Frauen, die bekleidet aber nackt sind. Sie wurden verführt (auf falsche Wege) und verführten andere. Ihr Haar ist hoch (gesteckt) wie die Höcker (von Kamelen). Diese Frauen werden das Paradies nicht betreten noch seinen Duft spüren.“[Madjmū’ Fatāwah Scheich Ibn ’Uthaimīn].

Der ständige Ausschuss der Gelehrten hat gesagt: „Es ist ihr nicht erlaubt, Hosen zu tragen, da Frauen dadurch Männer nachahmen würden.“ [Fatāwah al-Ladjnah al-Dā`imah - 17/102].

Zweitens:

Das Verbot des Tragens von Hosen wird nur dann aufgehoben, wenn die Frau dies unter ihrem Kleid trägt und nicht, indem sie es lediglich unter ihrer Bluse trägt, auch wenn diese Bluse bis zu den Knien reichen würde. Denn dadurch wäre der Grund für das Verbot immer noch vorhanden.

Scheich ’Abdurrazzāq ’Afīfi, möge Allah mit ihm gnädig sein, sagte: „Eine Frau kann Hosen unter einem vollständig bedeckten Kleidungsstück tragen. Sie ahmt dadurch Männern nicht nach, solange sie dies unter ihrem weiten Gewand trägt.“ [Fatāwah Scheich ’Abdurrazzāq ’Afīfi - S. 573].

Möge Allah dich auf dem rechten Weg festigen und dich für das Befolgen der Wahrheit reichlich belohnen. Und möge Er auch den anderen Schwestern, die noch nicht so weit sind die Kraft geben, damit sie zur Wahrheit finden.

Und Allah weiß es am besten.

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