Was ist das Urteil über das Aufhängen von Versen (Āyāt) als Schutz?

Frage:

Was ist das Urteil über das Aufbewahren des Muşĥaffs (Kopie des Qur`āns) im Auto zwecks Segnung und Schutz vor bösen Blicken?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

„Das Aufbewahren des Muşĥaffs (Kopie des Qur`āns) in Autos zwecks Abwehr von bösen Blicken und zum Schutz vor Gefahren ist eine Neuerung (Bidd‘ah). Die Gefährten (Şaĥābah) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – haben den Muşĥaff nie zwecks Abwehr von Gefahren oder dem bösen Blick bei sich aufbewahrt. Wenn es nun eine Bidd’ah ist, dann sollten wir uns daran erinnern, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Jede Bidd’ah ist ein Fehlgehen und jedes Fehlgehen führt ins Höllenfeuer.“ [al-Bidda‘ wa l-Muĥdathāt wa mā lā Aşlah Lahu, S. 259]

Auch Scheich ‘Abdul‘azīz Ben Bāz – möge Allah mit ihm gnädig sein – wurde einmal folgende Frage gestellt: „Manche Leute hängen Verse des Qur`āns und Ĥadīthe des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in ihren Häusern, in ihren Restaurants oder in ihren Büros auf. In einigen Krankenhäusern und Arztpraxen hängen sie zum Beispiel folgenden Vers auf: "Und Der, wenn ich krank bin, mich heilt." [Sure 26, asch-Schu’arā`, Vers 80]. Gleicht denn auch diese Tat dem Gebrauch von Amuletten, der ja in der Scharī‘ah bekanntlich verboten ist? Bei vielen sind Suche nach Segnungen und Abwehr vor den Teufeln (Schayātīn) die Absicht dahinter. Manche tun das auch nur, um damit sowohl die Vergessenden zu erinnern als auch die Fahrlässigen zu warnen. Kommt denn auch diese Tat dem Tragen von  Amuletten gleich, wenn man einen Muşĥaff im Auto zwecks Suche nach Segnung aufbewahrt?“

Scheich Ben Bāz hat darauf wie folgt geantwortet: „Wenn es, wie beschrieben, allein darum geht, die Menschen zu erinnern und sie zu lehren, etwas Gutes zu tun, dann gibt es daran nichts auszusetzen. Doch wenn sie glauben, dass dies ein Schutz gegen die Teufel oder der Djinn bildet, so kenne ich keine Grundlage dafür in unserer Religion. Das gleiche gilt auch für das Aufbewahren des Muşĥaffs im Auto zwecks Suche nach Segnung. Wenn jedoch eine Person den Muşĥaff in seinem Auto aufbewahrt, um ab und zu darin zu lesen oder damit seine Mitfahrer darin lesen können, dann ist dies eine gute Sache. Und Allah ist die Quelle der Kraft.“ [Fatāwah Islāmiyyaah (4/29) von Scheich Ben Bāz ]

Darf eine Frau Make-up tragen, wenn ein Heiratskandidat kommt, um sie zu sehen?

Frage:

Darf eine Frau sich schön machen und Make-up tragen, wenn ein Heiratskandidat kommt, um sie zu sehen?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Es ist für eine Frau nicht zulässig ihre Schönheit zu zeigen, außer denen, die Allah im Vers erwähnt hat, als Er sagte: "Und sie sollen […] ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!" [an-Nūr 24:31].

Der Heiratskandidat wurde hier nicht erwähnt. Ihm wurde lediglich gewährt, die Frau zwecks Heirat anschauen zu dürfen. Eine Frau darf sich jedoch für ihn nicht schön machen.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Der Heiratskandidat darf seine Verlobte sehen, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:

Erstens:               Bei ihm muss eine Notwenigkeit bestehen, sie vorher sehen zu müssen. Wenn es keine Notwendigkeit gibt, dann gilt auch für ihn das Grundprinzip, dass ein Mann eine für ihn fremde Frau (also eine Nicht-Maĥram) nicht ansehen darf, weil der erhabene Allah gesagt hat: "Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten." [an-Nūr 24:31].

Zweitens:           Er muss dazu entschlossen sein, um ihre Hand anzuhalten. Wenn er noch zögerlich sein sollte, dann soll er sie nicht sehen.  Wenn er sich die Heirat ernsthaft vorgenommen hat, dann kann er sehen.

Drittens:             Er kann sie sehen, jedoch dürfen sie dabei nicht alleine sein. Das heißt, dass es wichtig ist, dass eines ihrer Maĥram dabei ist, wie ihr Vater, ihr Bruder oder ihr Onkel väterlicher- oder auch mütterlicherseits. Das liegt daran, dass es verboten ist, dass ein Mann sich alleine mit einer für ihn fremden Frau (Nicht-Maĥram) trifft, weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gesagt hat:  „Niemand sollte allein mit einer Frau ohne Maĥram anwesend sein.“ Und er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Hütet euch zu Frauen ins Haus zu gehen.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, was denkst du über den Schwager?“ Er sagte: „Der Schwager ist der Tod.“ [Verzeichnet bei Buchārī].

Viertens:            Er muss davon ausgehen können, dass sie und ihre Familie einer Heirat zustimmen werden. Wenn er jedoch davon ausgehen sollte, dass sie sich höchstwahrscheinlich gegen eine Heirat entscheiden werden, dann gibt es keinen Grund für ihn, sie sehen zu müssen. Denn auch wenn er sie vorher sehen sollte, so wird dies die Entscheidung nicht beeinträchtigen.

Einige Gelehrte haben auch festgelegt, dass in ihm kein Verlangen entfacht werden darf, wenn er sie ansieht. Sein Ziel sollte lediglich sein, mehr über sie in Erfahrung zu bringen. Wird sein Verlangen jedoch dadurch entfacht, dann muss er aufhören sie anzuschauen, denn er darf eine Frau, mit der er noch keine Eheschließung durchgeführt hat, nicht genießerisch anschauen. Er muss deshalb hier darauf verzichten.

Eine Frau sollte außerdem zu ihrem Heiratskandidaten herauskommen, während sie natürlich aussieht. Das heißt, sie sollte weder schöne Kleider noch Make-up tragen, weil sie ja schließlich noch nicht seine Ehegattin ist. Darüber hinaus würde dies seine Entscheidung zu sehr beeinträchtigen. Wenn sie zu ihm herauskommt, während sie sich schön gemacht hat und die schönsten Kleider trägt, dann wird er von diesem Anblick geblendet sein. Wenn er sie dann später nach der Heirat in ihrer natürlichen Erscheinung sieht, wird er vielleicht enttäuscht sein, weil er ein anderes Bild im Kopf hatte.“ [Fatāwah Nūr ‘Alā d-Darb].

An einer anderen Stelle hat er, möge Allah mit ihm gnädig sein, darauf hingewiesen, dass dies den gegenteiligen Effekt haben könnte. Denn wenn er sie sieht, während sie Make-up und schöne Kleider trägt, so sieht er sie viel schöner, als sie vielleicht in Wirklichkeit ist. Deshalb kann es passieren, dass wenn er sie heiratet und sie dann später in ihrer natürlichen Erscheinung sieht, er das Interesse an ihr verliert.

Zusammenfassend lässt sich folgendes sagen: Wenn ein Heiratskandidat kommt, um die Frau zu sehen, die er heiraten möchte, dann darf sie vor ihm ihr Gesicht, ihre Hände und ihren Kopf entschleiern. Jedoch darf sie sich dabei weder schminken noch Schmuck tragen.

Und Allah weiß es am besten.

Darf ein Mann seine Verlobte sehen? Und darf sie ihm ihre Haare zeigen?

Frage:

Wenn ein Mann um die Hand einer Frau anhalten möchte, muss er sie dann vorher sehen? Stimmt es auch, dass die Frau diesem Mann ihre Haare zeigen darf, um ihm damit ihre Schönheit noch mehr zu zeigen?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er sie vorher sieht, jedoch ist es keine Pflicht. Es ist aber ratsam, dass er sie vorher sieht und dass sie ihn vorher sieht.  Dies fördert auch zusätzlich die Harmonie. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat demjenigen, der um die Hand einer Frau anhalten möchte, angeordnet, seine Verlobte vorher zu sehen. Wenn sie dabei ihr Gesicht, ihre Hände, ihren Kopf und ihre Füße vor ihm entschleiert, so ist dagegen nichts einzuwenden.

Einige Gelehrte haben gesagt: Es reicht völlig aus, wenn sie vor ihm nur ihr Gesicht und ihre Hände entschleiert. Doch die richtige Sichtweise besagt, dass sie ihm auch ihren Kopf (also ihre Haare) und ihre Füße entschleiern darf, damit er sie ganz sehen kann. Somit darf sie ihn anschauen und auch er darf sie anschauen. Denn dies entfacht auch die Liebe zwischen ihnen, so wie es im Ĥadīth überliefert wurde. Doch darf er sich mit ihr nicht alleine befinden. Es muss ihr Vater dabei sein, oder ihr Bruder oder eine andere Frau.

Scheich Ben Bāz (Fatāwah Nūr ‘Ala d-Darb, 3/1522)

Zusammenfassung der Bedingungen einer Eheschließung und die Vorraussetzungen, die ein Vormund (Wallī) erfüllen muss

 


Frage:

Was sind die Bedingungen, die bei einer Eheschließung erfüllt sein müssen, damit diese gültig ist? Und was genau sind die Voraussetzungen, die ein Vormund (Wallī) erfüllen muss.

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Es sind drei Grundpfeiler, auf die eine Eheschließung aufgebaut ist:

Erstens:          Die Anwesenheit beider Parteien, die frei sind von Hindernissen, die eine Eheschließung ungültig machen könnten, wie zu Beispiel, dass der eine Partner ein Maĥram des anderen ist (d.h. ein enger Verwandter, den man nicht heiraten darf). Dabei ist es egal, ob dieser  Maĥram zur Blutsbande gehört oder durch das Stillen (ar-Radā’ah) hinzugekommen ist und so weiter. Der Mann darf auch kein Kafir (Nicht-Muslim) sein, der eine muslimische Frau heiraten möchte und so weiter.

Zweitens:        Der Vormund der Frau oder der, der ihn vertritt, muss dieser Eheschließung zustimmen (al-`Īdjāb), indem er sagt: „Ich verheirate dich mit ihr“ oder ähnliches. Dabei nennt er sie beim Namen.

Drittens:         Der Bräutigam oder der, der ihn vertritt, muss diese Heirat annehmen (al-Qabūl), indem er sagt: „Ich akzeptiere“ oder ähnliches.

Dann müssen noch folgende drei Bedingungen erfüllt sein, damit diese Eheschließung gültig ist:

Was ist das Urteil bezüglich des Tragens eines Verlobungs- bzw. Eherings?

 


Frage:

Ich stehe kurz davor, bei einer Familie um die Hand ihrer Tochter anzuhalten. Kann ich meiner Verlobten einen Verlobungsring schenken?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Das Tauschen der Ringe bei einer Verlobung oder bei einer Eheschließung hat eine lange Tradition, jedoch ist dies eine Tradition der Christen. Dieser Brauch ist leider trotzdem weit verbreitet unter den Muslimen. An dieser Tradition sind dann auch meistens irgendwelche Riten gebunden, die verabscheuungsvoll sind, wie zum Beispiel der Glaube daran, dass dies die Liebe und die Verbundenheit zwischen den Ehepartnern stärkt und dass es Unglück bringt, wenn man diesen Ring verliert oder ähnliches.

Hier nun einige historische Überlieferungen über den Ursprung des Ringetauschens:

  • Die Magie:       Die Magier behaupten, dass der Ehering ein magischer Kreis ist. Er schützt deshalb alles im Kreis Befindliche und wehrt Böses, das von außen eindringen will, ab.
  • Bei den Indern war der Ehering am Anfang nur ein Faden, wie dort aus einer 1000 Jahre alten Überlieferung berichtet wurde. „Mit diesem bunten Liebesfaden, dessen Knoten Wahrheit ist, binde ich dein Herz, deinen Geist. Dein Herz sei mein Herz, mein Geist sei dein Geist“, sprach der Bräutigam damals während der Hochzeit-Zeremonie und band der Braut einen goldenen Faden um den Finger.
  • Die alten Ägypter und auch die Römer trugen den Trauring am vierten Finger der linken Hand. Dies lag an dem Glauben, dass von diesem Finger aus eine Ader, die „Vena amoris“ („Liebesader“), direkt zum Herzen und somit zu der Liebe führt.
  • Das kirchliche Ritual des Ringetauschens wurde im 13. Jahrhundert zu einer festen Einrichtung.
  • Im Judentum gibt es ebenfalls einen Hochzeitsring, der aber nur zeremoniell genutzt wird. Hier wird der Braut während der Trauung ein Ring an den rechten Zeigefinder gesteckt. Der Ring sollte vor Unheil schützen, man rechnete mit Unglück und Feinden, wenn er verloren ging.
  • Im Badischen legte man einem kranken Kind den Ehering sogar auf die Brust. Das Kind sollte dadurch von seiner Krankheit geheilt werden.

Man sieht hier ganz deutlich, dass der Ursprung des Ringetauschens sich auf Schirk basiert. Auch wenn jemand nun diesen Ring tragen sollte, während er an keines dieser Dinge glaubt und völlig überzeugt ist, dass dies lediglich ein Stück Eisen ist, das weder Schaden abwehren noch Nutzen bringen kann, bleibt diese Tat trotzdem zumindest verhasst.

Scheich Ibn ’Uthaimīn hat gesagt: „Der Ehering ist ein Ring, den ein Mann seiner Frau schenkt. Es gibt Menschen, die ihrem Ehepartner diesen Ring bei der Hochzeit schenken. Diese Tradition war früher bei uns Muslimen nie bekannt gewesen. Scheich al-Albānī – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt: „Dies wurde von den Christen übernommen. Wenn ein Paar kirchlich heiraten wollte, dann sind sie zum Priester gegangen und haben dort Ringe ausgetauscht. Ich weiß zwar nicht genau, wie diese Zeremonie dort abgehalten wird, doch ich sage: Diese Tradition wurde von den Christen übernommen, deshalb ist es vorrangig, dass wir es nicht tun, um andere damit nicht nachzuahmen.“ Ich füge zu dieser Aussage noch folgendes hinzu: „Einige Menschen verknüpfen diese Zeremonie mit Aberglaube. Er schreibt seinen Namen auf den Ring, den er ihr schenkt und sie umgekehrt. Das soll symbolisieren, dass sie unzertrennbar sind. Dieser Glaube beinhaltet eine Art des Schirk. Oder sie glauben, dass dadurch ihre Liebe und ihre Zuneigung zueinander gestärkt wird. Dieser Brauch ist mit diesem Aberglauben verboten. Dieser Ehering ist nun zweimal vorbelastet: Einmal, da er von den Christen übernommen wurde und einmal, da es zu einer Art des Schirk wurde, wenn geglaubt wird, dass dieser Ring ein Grund für Zusammenhalt und Liebe ist […]. Deshalb sehen wir, dass es besser ist, wenn man solch einen Ehering nicht trägt.“[1]

Scheich Ibn ’Uthaimīn – möge Allah mit ihm gnädig sein – sagte auch: „Ich finde, dass das Tragen von Eheringen zumindest verhasst ist, wenn nicht schlimmer. Denn dieser Brauch wurde von Nicht-Muslimen übernommen. Jeder Muslim sollte deshalb zusehen, dass er sich vom Nachahmen anderer befreit. Wenn dieser Brauch dann auch noch mit einem Aberglauben verbunden ist, dann ist dies schlimmer und schwerwiegender, wie zum Beispiel, dass geglaubt wird, dass diese Eheringe den Zusammenhalt untereinander und die Liebe zueinander stärken. Wie viele gibt es, die einen Ehering tragen und glauben, dass ihr Zusammenhalt und ihre Liebe dadurch gestärkt wird, sie aber trotzdem zerstritten und verfeindet sind, mehr als andere, die vielleicht keinen Ehering tragen.“[2]

Es ist aber auf jeden Fall verboten, dass ein Mann seiner Verlobten diesen Ring anzieht oder auch umgekehrt. Sie ist für ihn immer noch eine fremde Frau, die er weder anfassen noch ihr die Hand geben darf. Wir empfehlen dir lieber Bruder, solch einen Ehering nicht zu tragen. Du kannst deine zukünftige Frau später immer noch reichlich beschenken.

Und Allah weiß es am besten!

 

 

 

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[1] Al-Liqā` asch-Schahrī (1/46)

[2] Madjmū’ al-Fatāwah (18/112)

Was ist das Urteil bezüglich einer Verlobungsfeier?

 


Frage:

Darf man eine Verlobung feiern?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Eine Verlobungsfeier, in der ein Mann seine Verlobte trifft, obwohl noch keine Eheschließung stattgefunden hat und wo Verlobungsringe ausgetauscht werden, ist eine verbotene Feier, die man weder unterstützen darf noch sollte man daran teilnehmen.

Für einen Mann ist seine Verlobte immer noch eine fremde Frau, da eine Eheschließung noch nicht stattgefunden hat. Er darf deshalb keinerlei Beziehung zu ihr haben. Er darf sich weder mit ihr alleine treffen, noch ihr die Hand geben, noch ihre volle Schönheit betrachten, so wie es leider bereits in vielen solcher Feiern der Fall ist.

Wenn die Eheschließung dann stattgefunden hat, so ist sie ab diesem Zeitpunkt seine Ehegattin und sie sollten die Eheschließung durch eine Feier bekannt machen. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Verkündet die Eheschließung.“ [Verzeichnet bei Aĥmad, at-Tabarānī, al-Ĥākim, Ibn Ĥibbān und andere. Außerdem wurde dieser Ĥadīth, den Ibn az-Zubair überliefert hat, von al-Albānī als authentisch gestuft.]

Dabei sollte jedoch strengstens darauf geachtet werden, dass diese Hochzeitsfeier nicht den islamischen Rahmen sprengt, wie zum Beispiel, indem Frauen und Männer vermischt werden, Musikinstrumente gespielt werden, unsittlich geredet wird oder ähnliches. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Frauen unter sich mit dem Duff (einfache Handtrommel ohne Schellen) schlagen, denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat es den Frauen für dieses Anlass der Eheschließung genehmigt.

Und Allah weiß es am besten!

Wie oft kann die Waschung in jedem Wudū`-Abschnitt wiederholt werden und warum hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – einmal in Seide gebetet?

 


Frage:

Salamu’aleikum ewige Bewohner des Paradieses. Ich habe eine Bitte an euch. Und zwar, könntet ihr mir vielleicht diese Ĥadīthe genauer erläutern, weil ich sie nicht ganz verstehe?

Erster Ĥadīth: Ibn ’Abbāş berichtete: „Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – wusch sich jeweils nur einmal in jedem Wudū`-Abschnitt.“ [Şaĥīĥ al-Buchārī Nr. 015]

Zweiter Ĥadīth: „’Abdullah Ibn Zaid berichtete, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sich jeweils zweimal in jedem Wudū`-Abschnitt wusch.[Şaĥīĥ al-Buchārī Nr. 158]

Dritter Ĥadīth: ’Uqbah Ibn ’Āmir berichtete: „Dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – wurde ein seidenes Kleidungsstück geschenkt, das er sich auch anzog und darin betete es  geschah aber, dass er wegging, dieses von sich in der Weise heftig entfernte, wie wenn man etwas für hassenswert hält, und sagte: „Dies ist nicht für die Gottesfürchtigen.“ [Şaĥīĥ al-Buchārī Nr. 0375]

Liebe Brüder. Was ich nicht an dem 1. und 2. Ĥadīth verstehe ist, warum hat der Prophet sich erst 1-mal und dann 2-mal pro Wudū`-Abschnitt gewaschen? Und bei dem 3. Ĥadīth verstehe ich nicht warum der Prophet erst das seidene Kleidungsstück angezogen und darin gebetet hat und dann erst abgelegt hat. Oder hat er das deswegen angezogen, da es für die Muslime noch zu der Zeit nicht verboten war und hat dann entschieden, dass es nicht für einen muslimischen Mann erlaubt sei. Ich bitte euch mir mit der Hilfe Allahs die Ĥadīthe zu erläutern. Möge Allah uns alle rechtleiten und helfen.

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Erstens:          Lieber Bruder. Es ist über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zahlreiche Ĥadīthe überliefert worden, wo darin seine rituelle Gebetswaschung (Wudū`) beschrieben wurde. In einigen dieser Überlieferung wusch sich der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – jeweils einmal in jedem Wudū`-Abschnitt, in manchen zweimal und in manchen dreimal. In anderen Überlieferung wusch er sich sogar in jedem Wudū`-Abschnitt anders, wie in diesem authentischen Ĥadīth:

 Über ‘Amr Ibn Yaĥyah al-Māzinī ist überliefert, das er über seinen Vater überliefert hat, dass dieser sagte: „Ich war anwesend, als ‘Amr Ibn Abī l-Ĥaşşan, ‘Abdullah Ibn Zaid nach der Gebetswaschung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gefragt hat. Er ließ sich daraufhin eine Schale mit Wasser bringen und verrichtete für sie damit die Gebetswaschung des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Er kippte dabei Wasser in seine Handkellen und wusch sie dreimal. Danach führte er seine Hand in die Wasserschale, nahm Wasser und wusch seinen Mund und seine Nase wobei er dafür nur drei Handvoll Wasser benutzte. Danach führte er seine Hand in die Wasserschale, nahm Wasser und wusch sein Gesicht dreimal. Danach führte er seine Hand in die Wasserschale und wusch seine Unterarme bis zum Ellenbogen zweimal. Danach führte er seine Hände in die Wasserschale und strich über seinen Kopf. Dabei bewegte er seine Hände vorwärts und rückwärts. Danach wusch er seine Füße.“

Hier sah ‘Abdullah Ibn Zaid, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seinen Wudū` wie folgt verrichtet hat: Hände dreimal, Mund und Nase dreimal, Gesicht dreimal, Unterarme zweimal, Kopf  inklusive Ohren einmal und Füße dreimal.

Wie können wir nun diese zahlreichen Varianten in Einklang bringen? Das, was wir hieraus verstehen können ist, dass alle Varianten stimmen und somit erlaubt sind. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat alle Varianten angewandt. Die Körperteile, wie Hände, Mund, Nase, Gesicht, Untername und Füße müssen mindestens einmal und dürfen höchstens dreimal gewaschen werden. Man kann auch von einem Körperteil zum anderen variieren, wie zum Beispiel: Hände dreimal, Mund und Nase einmal, Gesicht zweimal, Unterarme dreimal, und Füße einmal. Der Kopf inklusive Ohren darf jedoch nur einmal gewaschen werden.

Die Variante jedoch, die der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – am häufigsten angewandt hat, ist die mit drei Wiederholungen in jedem Wudū`-Abschnitt.

Zweitens:        Der Ĥadīth: „Dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – wurde ein seidenes Kleidungsstück geschenkt, das er sich auch anzog und darin betete es geschah aber, dass er wegging, dieses von sich in der Weise heftig entfernte, wie wenn man etwas für hassenswert hält, und sagte: „Dies ist nicht für die Gottesfürchtigen.“

Was deine Frage im Bezug auf diesen Ĥadīth anbetrifft, so haben die Gelehrten folgendes dazu gesagt: „Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – betete in diesem Kleidungsstück zu einer Zeit, in der das Tragen von Seide für Männer noch nicht verboten war. Dies belegt auch der folgende Ĥadīth von Djābir, den Muşlim verzeichnet hat, wo es darin heißt: „Er betete in einem seidenen Kleidungsstück und entfernte es danach sofort. Dann sagte er: „Djibril kam zu mir und hat es mir verboten.““

Was seine Aussage, „Dies ist nicht für die Gottesfürchtigen“, anbetrifft, so sind hier die Muslime damit gemeint, die sich davor fürchten, in Unglaube zu fallen und die sich deshalb vom Unglauben entfernt haben. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat dieses seidige Kleidungsstück mit dieser Heftigkeit entfernt, da es für die muslimischen Männer in diesem Augenblick verboten wurde. Das war der Anfang dieses Verbots.

 

Und Allah weiß es am besten.

Darf eine Frau einen Nicht-Muslim heiraten?

Frage:

Ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Ich hoffe, dass ihr mir inshallah helfen könnt.

Ich bin ca. seit 3 Jahren mit einem (ehemaligen) Christen zusammen. Ich habe es dennoch geschafft, mit Allahs Hilfe, ihn davon zu überzeugen, dass der Islam die einzig wahre Religion ist. Er ist definitiv davon überzeugt, hat es aber noch nicht ausgesprochen – leider! Wir wollen so schnell wie möglich heiraten, wissen aber nicht, wie und wo man das machen kann. Wie oft bin ich schon an Moscheen vorbei gegangen und hab es dennoch nicht geschafft, hinein zu gehen, um alles zu erzählen bzw. Informationen einzuholen, weil ich mich auf einer Art schäme. Könnt ihr mir da weiter helfen? Mir Adressen geben?

Meine Eltern wissen auch nicht bescheid. Brauch ich deren Segen, bevor wir uns trauen lassen? Ich will so schnell wie möglich heiraten.

Danke für euer offenes Ohr.

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Liebe Schwester! Deine Frage beinhaltet drei Dinge, auf die wir mit Allahs Hilfe eingehen möchten, um dir deine Lage, in der du dich zurzeit befindest, deutlich zu machen:

Erstens:          Wir Menschen sind aus einem einzigen Grund erschaffen worden, nämlich um den erhabenen Allah zu dienen. Du schreibst in deiner Frage, dass du es geschafft hast, diese Person für den Islam zu begeistern. Doch schreibst du auch gleichzeitig, dass du bereits seit drei Jahren mit ihm zusammen bist.

Diejenigen, die sich am meisten an die Gebote Allahs halten und von Seinen Verboten fern halten sollten sind diejenigen, denen der erhabene Allah die Rechtleitung ermöglicht hat und denen Er Gnade erwiesen hat, indem Er ihnen Wissen über ihre Religion gab.

Liebe Schwester! Wie kannst du dir selbst diese Sünde erlauben, indem du eine verbotene Beziehung mit einem für dich fremden Mann eingehst, wenn du doch weißt, dass der Islam die wahre Religion ist und dass diese Tat zu den großen Sünden gehört? Du solltest den erhabenen Allah dafür danken, dass er dir die Rechtleitung gab. Sei ein Vorbild für andere Frauen, die von ihrer Religion noch nicht überzeugt sind.

Liebe Schwester! Es reicht nicht aus, dass du selbst vom Islam überzeugt bist und weißt, dass eine außereheliche Beziehung verboten ist. Dies hat keinen Wert. Weiß denn etwa der Teufel nicht, dass das, womit ihm der erhabene Allah befohlen hat, die Wahrheit ist? Doch, gewiss! Wird ihm das etwas nutzen? Nein! Du sollst wissen, dass die Verantwortung desjenigen, der etwas weiß und die Menschen dazu ruft, groß und somit folgenschwer ist. Wenn er zum befolgen des Islams ruft, doch den Islam für sich selbst nicht so praktiziert, wie er es hätte tun sollen, dann ist dies eine große Sünde. Der erhabene Allah hat gesagt: "Befehlt ihr denn den Menschen Güte, während ihr euch selbst vergesst, wo ihr doch die Schrift lest? Begreift ihr denn nicht?" [al-Baqarah 2:44].

Der erhabene Allah sagte auch: "O die ihr glaubt, warum sagt ihr, was ihr nicht tut? Welch schwerwiegende Abscheu erregt es bei Allah, dass ihr sagt, was ihr nicht tut." [aş-Şaff 61:2f].

Liebe Schwester! Eine außereheliche Beziehung ist verboten, sowohl für den Mann als auch für die Frau. Dabei ist es umso schlimmer, wenn eine Person zur Einhaltung der Wahrheit ruft, sich selbst aber vergisst. In Şaĥīĥ al-Buchārī (3267) und Muşlim (2989) ist der Ĥadīth von Uşāmah Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf ihm, überliefert, der gesagt hat: Ich hörte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen: „Am Tage des Gericht wird ein Mann gebracht und in die Hölle geworfen werden, und seine Eingeweide werden dort aus seinem Bauch herausbrechen, und er wird sie festhalten und taumelnd im Kreise gehen wie ein Esel in der Mühle. Die Bewohner der Hölle werden zu ihm kommen und sagen: „Oh Soundso! Was ist passiert? Warst du nicht jemand, der andere dazu gerufen hat Gutes zu tun und Übles zu meiden?“ Und er wird sagen: „So ist es. Ich habe andere dazu gerufen Gutes zu tun, tat es aber selbst nicht, und ich verbot ihnen, Übles zu tun, tat es aber selbst.““

In einem anderen Ĥadīth sagte der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Der Gelehrte, der andere Menschen lehrt und sich selbst vergisst, ist wie eine Lampe, die für die Menschen leuchtet, sich selbst aber verbrennt.“ [Verzeichnet bei al-Chatīb in Iqtidā’ al-’Ilm (Nr. 49) und als authentisch gestuft von al-Albānī in Şaĥīĥ al-Djāmi’ (Nr. 5831)].

Der erhabene Allah hat deshalb gläubige Mädchen mit dieser besonderen Eigenschaft erwähnt, nämlich dass sie keinen Liebhaber („Freund“) haben. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und wer von euch nicht so bemittelt ist, dass er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten!" [an-Nişā`4:25].

Dies gilt natürlich auch gleichermaßen für die Männer. Der erhabene Allah hat gesagt: "Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern." [al-Mā`idah 5:5].

Ibn Kathir, möge Allah ihm gnädig sein, hat gesagt: „So wie Er es festgelegt hat, dass Frauen keusch sein sollten, hat Er dies auch gleichermaßen für die Männer bestimmt, was bedeutet, dass auch Männer keusch sein sollten. Darum sagte Er: "nicht als solche, die Hurerei treiben". Das sind also jene, die Unzucht und Ehebruch begehen, auf keine Sünde verzichten und jeder Sünde machen, wenn sich ihnen die Gelegenheit dazu bietet. "Und sich Liebschaften halten", d.h. jene, die Geliebte haben, mit denen sie ihre sexuellen Wünsche befriedigen.“

Im Islam ist es verboten, einer fremden Frau die Hand zu geben oder sich mit ihr alleine zu treffen, geschweige noch dass man sie umarmt, küsst oder berührt. All das gehört unter dem Oberbegriff: Unzucht der Gliedmaßen (Zina al-Djawāriĥ).

Der erhabene Allah hat die Heirat erlassen, um all diese Sehnsüchte im Erlaubten zu befriedigen. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Ich glaube nicht, dass es für zwei liebenden etwas Besseres gibt, als die Ehe.“ [Als authentisch gestuft von al-Albānī in „Şaĥīĥ Şunnan Ibn Mādjah“].

Zweitens:        Es ist für eine muslimische Frau nicht erlaubt, einen Nicht-Muslim zu heiraten. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Religion er angehört oder ob gar keiner angehört. Der erhabene Allah hat in Seinem edlen Buch gesagt: "Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben. Und ein gläubiger Sklave ist fürwahr besser als ein Götzendiener, auch wenn dieser euch gefallen sollte. Jene laden zum (Höllen)feuer ein. Allah aber lädt zum (Paradies)garten und zur Vergebung ein, mit Seiner Erlaubnis, und macht den Menschen Seine Zeichen klar, auf dass sie bedenken mögen." [al-Baqarah 2:221].

Es herrscht kein Zweifel daran, dass der Mann einen großen Einfluss auf seine Familie hat. Das heißt, dass auch wenn er dich nicht von deinem Glauben abbringen kann – worauf du dich nicht verlassen solltest – so kann er gewiss deine Kinder vom Islam abbringen und darauf bestehen, dass sie mit zwei Religionen erzogen werden sollen, um dann später selbst zu entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen, auch wenn er jetzt gegenteiliges behaupten sollte, damit du ihn heiratest.

Da dieser Mann, den du erwähnt hast, das Bekenntnis (asch-Schahādatain) noch nicht ausgesprochen hat und somit den Islam noch nicht angenommen hat, ist er immer noch ein Nicht-Muslim. Du darfst ihn unter keinen Umständen heiraten, auch wenn deine Eltern es dir erlauben würden. Halte deshalb die Grenzen Allahs ein und beuge dich Seinem Befehl. Nur darin wirst du Glückseligkeit erfahren.

Dieser Mann muss den Islam aus Überzeugung und aus freiem Willen annehmen. Er darf den Islam jedoch nicht aus dem einzigen Grund annehmen, damit er dich heiraten darf. Deshalb raten wir dir liebe Schwester, dass du dich von ihm entfernen sollst und dass du bei Allah um Vergebung für deine Sünden bitten sollst. Breche diesen verbotenen Kontakt zu ihm ab. Wenn diese Person wirklich vom Islam überzeugt ist, so wie du es behauptet hast, dann wird er mit Allahs Hilfe den Islam annehmen, Seine Gebote befolgen und von Seinen Verboten Fern bleiben. Wenn er dann kommt und bei deinem Vater um deine Hand anhält, dann ist es dir erlaubt, ihn mit der Zustimmung deines Vaters zu heiraten.

Drittens:         Auch wenn dieser Mann, den du in deiner Frage erwähnt hast, den Islam annehmen sollte – worum wir bei Allah bitten – dann muss dein Vater trotzdem dieser Eheschließung zustimmen. Eine Heirat ist nur dann gültig, wenn der Walī (Vormund) der Frau seine Zustimmung für diese Heirat gibt. Für die Frau ist ihr Vater der Walī. Seine Zustimmung darf nicht umgangen werden, außer wenn er bereits verstorben ist oder ein eindeutiger Hinderungsgrund vorliegt, der es aus der islamisch rechtlichen Sicht erlaubt, diese Vormundschaft auf die nächste Person, die auf der Liste der engsten Verwandten als nächstes folgt, zu übertragen.

Wenn eine Frau ohne die Zustimmung ihres Walīs (Vormund) heiratet, so ist ihre Ehe ungültig. Sie bleibt auch dann ungültig, wenn zehn Jahre vergangen sind und sie bereits Kinder hat. Denn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Es gibt keine gültige Ehe ohne Walī und zwei Zeugen.“ [Verzeichnet bei Ahmad und andere.  Siehe dazu Şaĥīĥ al-Djaami’, Nr. 7558].

Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Jede Frau, die ohne die Zustimmung ihres Walī geheiratet hat, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig.“ [Verzeichnet bei at-Tirmidhi unter 1021 und andere. Dieser Ĥadīth ist außerdem authentisch].

Dies ist eine ernste Warnung an die Frauen, die ihre eigenen Ehen schließen. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Eine Frau darf weder die Ehe einer anderen Frau schließen noch ihre eigene. Denn diejenigen, die Unzucht (Zina) begehen, sind jene, die ihre eigenen Ehen schließen.“ [Verzeichnet bei Ibn Mādjah, Nr. 1782. Siehe auch Şaĥīĥ al-Djāmi’, 7298].

Liebe Schwester! Diese Worte mögen vielleicht hart für dich klingen, doch ist genau dies deine Religion, bei der du doch hoffst, dass es dieser Mann, den du heiraten möchtest, annimmt.

Liebe Schwester! Wisse, dass nur derjenige glücklich leben wird, der sich den Befehlen Allahs beugt, auch wenn es ihm manchmal schwer fällt, weil sein Ego, seine Sehnsüchte und der Teufel ihn daran hindern wollen. Wenn du dich gegen die Ermahnung Allahs stellst, dann wirst du ein beengtes und glückloses Leben führen.  Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Wer sich aber von Meiner Ermahnung abwendet, der wird ein beengtes Leben führen." [Tāhā 20:124].

Vieles erscheint uns im ersten Augenblick sich zu unserem Nachteil zu entwickeln, doch dann stellt sich später heraus, dass es doch zu unserem Vorteil war. Und wisse liebe Schwester, dass der Lohn derjenigen, die Allah fürchten, enorm ist und dass Allah demjenigen, der Ihn fürchtet, stets einen Ausweg versprochen hat. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allah verlässt, dem ist Er seine Genüge." [at-Talāq 65:2].

Liebe Schwester! Wisse, dass alles eine Prüfung ist. Bestehst du die Prüfung, dann wirst du zu den Gewinnern gehören. Doch wenn du sie nicht bestehen solltest, dann wirst du dein Diesseits und dein Jenseits verlieren. Verlasse dich auf Allah und Er wird dir das geben, womit du nicht gerechnet hast. Denn Allah ist mit den Geduldigen!

Und Allah weiß es am besten!

Welche Weisheit steckt hinter dem Verbot des Fastens für eine menstruierende Frau?

Frage:

Wir möchten wissen, welche Weisheit hinter dem Verbot des Fastens für eine menstruierende Frau steckt, da das Fasten doch nichts mit einer Unreinheit zu tun hat?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Erstens:          Ein Gläubiger hat sich den Befehlen des erhabenen Allahs zu beugen und diese zu akzeptieren, auch wenn er die Weisheit nicht kennen sollte, die hinter diesem Befehl steckt. Für ihn sollte es völlig ausreichend sein, dass der erhabene Allah und Sein Gesandter es befohlen haben. Der erhabene Allah hat gesagt: "Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum." [al-Aĥzāb 33:36].

Der erhabene Allah sagte auch: "Die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, besteht nur darin, dass sie sagen: „Wir hören und gehorchen.“ Das sind diejenigen, denen es wohl ergeht." [an-Nūr 24:51].

Zweitens:        Der Gläubige sollte mit Gewissheit daran glauben, dass der erhabene Allah Allweise ist. Er erlässt nur das, was in Übereinstimmung mit einer weitreichenden Weisheit ist. Er gebietet nur das, was im besten Interesse der Menschen ist und Er verbieten nur das, was dem Menschen Schaden oder Böses bringen könnte. Ibn Kathīr hat es in „al-Bidāyah wa n-Nihāyah“ (6 / 79) auf den Punkt gebracht, als er sagte: „Und dann kam die islamische Rechtslehre des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken ,die ja die vollkommenste aller Gesetze ist. Sie hinterließ keine gute Sache, die der Verstand als Gut sieht, was sie nicht geboten hat. Und sie hinterließ keine schlechte Sache, die der Verstand als Schlecht sieht, was sie nicht verboten hat. Er hat nichts geboten, bei dem man im Nachhinein hätte sagen könnte: „Hätte er diese Sache lieber doch nicht geboten.“ Und er hat nichts verboten, bei dem man im Nachhinein hätte sagen könnte: „Hätte er diese Sache lieber doch nicht verboten.““

Wir können die Gründe für einige Gesetze verstehen oder sie können uns auch verborgen bleiben. Es kann sein, dass die Gründe der meisten Gesetze uns verborgen bleiben, es kann aber auch sein, dass uns auch nur ein Teil davon verborgen bleibt.

Drittens:         Es herrscht Einstimmigkeit unter den Gelehrten darüber, dass das Fasten für eine menstruierende Frau verboten ist. Sie muss stattdessen die Tage nachfasten, an denen sie wegen ihrer Menstruation nicht fasten konnte, wenn es sich dabei um das verpflichtende Fasten gehandelt hat, wie das Fasten im Monat Ramadan.

Es herrscht außerdem auch Einstimmigkeit unter den Gelehrten darüber, dass ihr Fasten nicht angenommen wird, falls sie fasten sollte, während sie ihre Menstruation hat.

Es herrscht jedoch Unstimmigkeit bei den Gelehrten darüber, welche Weisheit hinter diesem Verbot steckt. Einige von ihnen sagten: „Die Weisheit dahinter ist uns verborgen geblieben.“

Imām al-Ĥaramain sagte: „Wir wissen nicht, warum ihr Fasten hier ungültig ist, denn Reinheit ist für das Fasten keine Voraussetzung.“ [Madjmū’ – 2/386].

Andere wiederum sagten: Der Grund dafür, warum der erhabene Allah menstruierenden Frauen das Fasten verboten hat, ist aus Gnade ihnen gegenüber. Denn der Blutverlust schwächt sie. Wenn eine Frau nun fastet, während sie ihre Menstruation hat, so wird sie doppelt geschwächt, einmal durch ihre Menstruation und einmal durch ihr Fasten. Das Fasten in diesem Fall wäre eine unzumutbare Belastung für eine Frau und kann sogar schädlich für sie sein.

Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah sagte in al Madjmū’ al-Fatāwah (25/234): „Im Hinblick auf die Menstruation sagen wir folgendes: Islam ist in allen Dingen mit Mäßigung gekommen. Das gehen bis zum Äußersten in Angelegenheiten der Anbetung ist eine Art von Ungerechtigkeit, die der Gesetzgeber verboten hat. Im Gegenteil, der Gesetzgeber gebietet uns, im Gottesdienst moderat zu bleiben. Daher sagt uns der Islam, dass wir uns mit dem Fastenbrechen beeilen sollen und dass wir den Şuĥūr verzögern sollen und dass das ständige und ununterbrochene Fasten (al-Wişāl) verboten ist. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Das beste und gemäßigte Fasten ist das Fasten von Dāwūd – möge Allah ihm Heil schenken. Er hat stets ein Tag gefastet und ein Tag gegessen und er floh nicht, wenn er auf den Feind traf.“

Die gemäßigte Haltung in der Anbetung ist eines der größten Ziele des Gesetzgebers. Deshalb sagte der erhabene Allah: "O die ihr glaubt, verbietet nicht die guten Dinge, die Allah euch erlaubt hat, und übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter." [al-Mā`idah 5:87].

Der erhabene Allah hat das Verbieten von guten Dingen als Übertretung bezeichnet, der im Gegensatz zur Mäßigung steht. Der erhabene Allah sagte auch: "Wegen Ungerechtigkeit derer, die dem Judentum angehören, hatten Wir ihnen gute Dinge verboten, die ihnen erlaubt gewesen waren, und weil sie viel von Allahs Weg abhielten, und (weil sie) Zins nahmen, wo es ihnen doch verboten worden war." [an-Nişā`4:160].

Als sie ungerecht wurden, wurden sie bestraft, indem ihnen die guten Dinge verboten wurden. Im Gegensatz dazu existiert jetzt eine Ummah, die dem mittleren Weg folgt. Ihr wurden die guten Dinge erlaubt und die Schlechten verboten. Da dies der Fall ist, ist einer fastenden Person all das verboten worden, was ihn während seines Fastens stärken und ernähren könnte, wie essen und trinken. Außerdem ist es ihm zugleich verboten worden, aus seinem Körper das auszuscheiden, was ihn stärkt, sodass er dadurch geschwächt wird. Würde man ihm diese Ausscheidung erlauben, dann wäre er ein Verbrecher geworden und jemand, der in seiner Anbetung bis zum Äußersten geht und somit nicht gemäßigt ist […].

Die Dinge, die der Körper ausscheidet unterteilen sich in zwei Arten: Die erste Art ist jene, die unvermeidbar ist und die auch nicht für den Fastenden nachteilig ist. Diese Dinge werden ihm nicht verboten, wie das ablassen von Urin oder der Stuhlgang. Diese Ausscheidungen schädigen den Fastenden nicht und sie können auch nicht vermieden werden, im Gegenteil, sie nützen ihm. Das gleiche gilt auch, wenn eine fastende Person ungewollt erbricht oder einen feuchten Traum hatte. Beides kann sie nicht kontrollieren. Doch wenn eine Person absichtlich erbricht und somit ihre Nahrung mutwillig ausscheidet oder wenn sie masturbiert und sich von Gefühlen der Begierde leiten lässt oder wenn bei einer Frau die Menstruation einsetzt, sodass aus ihr Blut fließt, dann ist hier das Fasten nicht mehr gültig. Eine menstruierende Frau kann zu einem anderen Zeitpunkt ihr Fasten nachholen, wenn ihre Blutung aufgehört hat. Denn dann wird sie wieder zu einer Zeit fasten können, wo ihr Zustand gut ist und sie nicht das Blut verliert, das ihren Körper stärkt. Das Fasten in der Zeit, wo sie ihre Blutung hat würde bedeuten, dass sie körperlich geschwächt ist und zu einem Zeitpunkt fastet, wo es ihr nicht gut geht. Deshalb wurde ihr befohlen, an einem anderen Tag zu fasten.“

Und Allah weiß es am besten.

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