Hat der Prophet seinen Vetter ’Ali zum nächsten Kalifen ernannt?

 

Frage:

Was ist das Urteil über Leute die behaupten, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – seinen Vetter ’Ali – Allahs Wohlgefallen auf ihm – zum Kalifen ernannt haben soll und dass die Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – eine Verschwörung gegen ihn gehegt haben?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Diese Meinung ist unter allen muslimischen Gruppen, abgesehen von den Schīten, nicht bekannt und ist eine falsche Auffassung, die keine Grundlage hat in den Ĥadīthen, die über den Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurden.

Im Gegenteil, zahlreiche Beweise belegen ganz klar, dass der rechtmäßige Kalif nach dem Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – Abu Bakr aş-Şiddīq – Allahs Wohlgefallen auf ihm und auf alle Gefährten – war. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat jedoch niemanden konkret zum Kalifen nach ihm ernannt, sondern er gab Befehle, die darauf hingewiesen haben. Zum Beispiel befahl er, als er (der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken) krank wurde, dass Abu Bakr die Menschen im Gebet führen solle. Und als er ihm von der Führung der muslimischen Gemeinde nach seinem Tod erzählte, sagte er: „Allah und die Gläubigen akzeptieren nur Abu Bakr.“

Deshalb gaben die Şaĥābah – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – ihren Treueid (Bai’ah) Abu Bakr und haben einstimmig vereinbart, dass Abu Bakr der Besten unter ihnen war. Es wurde im Ĥadīth von Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf sie ihm – berichtet, dass die Şaĥābah – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – zu den Lebzeiten des Propheten zu sagen pflegten: „Der Beste aus dieser Ummah nach ihrem Propheten ist Abu Bakr, dann ’Ummar und dann ’Uthmān.“ Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – genehmigte ihre Aussage.

Es ist auch mehrfach von 'Ali – Allahs Wohlgefallen auf sie ihm – berichtet worden, dass er zu sagen pflegte: „Der Beste aus dieser Ummah nach ihrem Propheten ist Abu Bakr und dann ’Ummar.“ Und er – Allahs Wohlgefallen auf sie ihm – pflegte auch zu sagen: „Jeder, der mir gebracht wird und mich ihnen bevorzugt, den werde ich mit der Ĥadd-Strafe für Lügen auspeitschen.“ Er hat nie behauptet, dass er der Beste aus dieser Ummah sei oder war und dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ihn als Kalifen ernannt habe. Er hat auch nie gesagt, dass die Şaĥābah – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – ihm unrecht angetan haben und ihm seine Rechte wegnahmen.

Als Fātimah – Allahs Wohlgefallen auf sie ihr – starb, gab er ein zweites Mal den Treueid (Bai’ah) Abu Bakr, als Bestätigung für seine erste Zusage und damit er den Menschen zeigt, dass er mit der Gemeinschaft (Djamā’ah) der Muslime ist und dass er keine Vorbehalte in seinem Herzen gegen die Treue zu Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf sie ihn – habe. Als ’Ummar niedergestochen wurde, ernannte er sechs der Şaĥābah, denen der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – das Paradies garantiert hatte, um einen von ihnen zum Nachfolger von ihm zu ernennen. Zu diesen sechs gehörte auch ’Ali, der weder zum Zeitpunkt, als ’Ummar noch am Leben war noch nach seinem Tod diese Entscheidung kritisiert hat. ’Ali hat nie gesagt, dass er mehr Anspruch habe als alle anderen, der neue Kalif zu werden.

Wie kann sich jemand dann das Recht nehmen zu behaupten, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ’Ali zum Kalifen ernannt haben soll? ’Ali selbst hat nie solch einen Anspruch gestellt und auch keiner der Şaĥābah machte dies für ihn. Vielmehr haben sie alle einstimmig vereinbart, dass das Kalifat von Abu Bakr, ’Ummar und ’Uthmān gültig waren. Selbst ’Ali bekräftigte dies. Er zog mit ihnen allen in den Djihād, beratschlagte sie usw. Auch die Muslime nach den Şaĥābah haben das vereinbart, was die Şaĥābah vereinbart haben.

Nach all dem, was wir aufgeführt haben, ist es nun weder einer Person noch einer Gruppe zulässig, sei es ob Schiiten oder andere, zu behaupten, dass ’Ali zum Nachfolger ernannt war, oder dass das Kalifat vor ihm ungültig war. Ebenso hat niemand das Recht zu sagen, dass die Şaĥābah ’Ali unrecht getan haben und ihm seine Rechte nahmen. Vielmehr ist dies die falscheste aller Lügen. Dies gehört außerdem auch zu den schlechten Mutmaßungen gegenüber den Gefährten des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken und auch gegenüber 'Ali – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

Der erhabene Allah hat die Ummah Muĥammads – möge Allah ihn loben und Heil schenken – geschützt, sodass sie niemals bezüglich einer Irreführung zusammenkommen werden. Es wurde in vielen authentischen Ĥadīthen überliefert, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Eine Gruppe aus meiner Ummah wird stets die Wahrheit einhalten und sich diesbezüglich durchsetzen.“ Es ist unmöglich, dass die edelsten Generationen dieser Ummah bezüglich einer Lüge zusammenkommen, wenn das Kalifat von Abu Bakr, ’Ummar und ’Uthmān solch eine wäre. Niemand sagt so etwas, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, und niemand sagt so etwas, der die geringste Einsicht in die Entscheidungen des Islam hat.

 

[Fatāwah von Scheich Ibn Bāz von „Kitāb Fatāwah Işlāmiyyah“, 1 / 46.].

Wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?

 


Frage:

Wie ist der Maßstab im Bezug auf Neuerung (Bidd’ah)? Und wann darf ich eine Person der Neuerung bezichtigen?

 

Antwort:

Erstens:          Die Neuerung ist das, was in die Religion neu eingeführt wurde und nicht Teil davon ist […]. (Danach erklärte der Scheich die Neuerung und ihre Kategorien.)

Zweitens:       Jemanden der Neuerung zu bezichtigen und dass meiden des Kontakts zu Neuerer sind beides Dinge, die nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn auch Gelehrte diese Leute der Neuerung bezichtigt haben. Eilt ihr deshalb nicht dazu, ihr, die ja nur kleine Studenten seid, andere der Neuerung zu bezichtigen, auch wenn diese Personen Neuerungen vorweisen, bis ihr dies den Gelehrten dargelegt habt und sie euch darin unterstützen. Ohne diese Bedingung dürft ihr nichts dergleichen unternehmen.

[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah", Band 2, Frage 93.].

Scheich an-Nadjmī sagte in einem Telefonat, der aufgezeichnet wurde: „Erstens: Sowohl den einfachen Leuten als auch den Strebenden nach Wissen, die sich noch am Anfang befinden, ist es nicht gestattet, sich mit dem Verurteilen der Anderen zu beeilen, bis sie auf die Leute des Wissens zurückgreifen, die ein größeres Wissen haben als sie und mehr Kenntnis über solche Dinge, da sie sich mit diesen bereits seit langem befassen. Es muss nicht unbedingt heißen, dass jeder, der sich selbst zur Şalafiyyah oder zu den Leuten des Ĥadīths zuschreibt und etwas sagt, dass dies dann auch vernünftig sein muss.“

Darf ein Anfänger andere loben und kritisieren?

 


Frage:

Ist es dem Strebenden nach Wissen, der sich noch am Anfang befindet, gestattet, andere zu kritisieren und zu loben („al-Djarh wa t-Ta’dīl“ zu machen) oder der Neuerung zu bezichtigen, ohne sich dabei auf den Zusammenhang zu beziehen?

 

Antwort:

Es ist dem Strebenden nach Wissen, der sich noch am Anfang befindet, nicht gestattet, von sich aus andere zu kritisieren oder zu loben. Er soll die Aussagen der Gelehrten nehmen, die angesehen sind. Es ist nichts Falsches daran, wenn er über die Aussagen einiger Gelehrte berichtet, solange er sich jedoch ihrer Kritik sicher ist. Und Allah verhilft zum Erfolg.

[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah", Band 2, Frage 80.].

Andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens bezichtigen

 


Frage:

Ist es dem Strebendem nach Wissen (Tālib al-’Ilm), der darin geschult ist, gestattet, andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens zu bezichtigen oder ist dies allein der Leute des Wissens (Ahlu l-’Ilm) vorenthalten?

 

Antwort:

Es ist dem strebenden nach Wissen, der sich noch am Anfang befindet, nicht gestattet, andere der Neuerung oder des Unglaubens zu bezichtigen, bis er dazu im Stande wird. Er muss diese Angelegenheiten den Leuten des Wissens überlassen, die größeres Wissen haben und somit dafür in der Lage sind. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn sie es jedoch vor den Gesandten und den Befehlshabern unter ihnen brächten, würden es wahrlich diejenigen unter ihnen wissen, die es herausfinden können." [an-Nişā` 4:83].

[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah“, Band 2, Frage 32.].

Existiert in unserer Zeit noch eine Lehre die heißt: „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“?

 


Frage:

Einige Gelehrte haben erwähnt, das die Lehren des „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“ (Kritik und Lob) allein auf die Zeit der Überlieferer begrenzt waren. Doch jetzt im Jahre 1420 n.H. (2000 n.Ch.) existiere nichts mehr, dass den Namen „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“ trägt. Was ist die vernünftige Ansicht diesbezüglich?

 

Antwort:

„Bei Allah, dies gehört zu den seltsamen Dingen, die einen sowohl zum lachen als auch zum weinen bringen. Wie kann solch ein Gerede geäußert werden in einer Zeit, in der die Neuerung, der Irrglaube, die Laizisten, die Kommunisten, die Rawāfid, die Sufis und die fehlgegangenen Gruppen sich verbreiten, indem der Islam gestoppt wird und den Menschen ihre Zügeln losgelassen werden, sodass sie nun jubeln und umher grasen können und jeder das sagen kann, was er will, ohne dass jemand sagt, dies ist falsch oder dies ist eine Abscheulichkeit. Niemanden gibt es, der dann noch sagt, dies ist ein Unheilstifter und dies ist ein Heilstifter.

Dieses Gerede gehört zum Verlust und zum Nichtvorhandensein an Verständnis über die Religion Allahs des Mächtigen, des Majestätischen. Die Şalaf haben zahlreiche Bücher über die ’Aqīdah verfasst, in der sie die Leute der Neuerung und des Irrwegs kritisiert haben. Darin haben sie die einzelnen Person und Gruppen mit Namen benannt. Heißt das etwa nun, dass auch dies vorbei ist?

Wir sagen folgendes: Die Art und Weise, wie mit den Neuerer damals in der Zeit der Şalaf diskutiert und ihr Fehlgehen offen gelegt wurde, soll heute eingestellt und verboten werden? Ist es denn jetzt verboten geworden, über die Leute der Neuerung, über die Laizisten, über die Ketzer, über die Rawāfid und über die Sufis zu reden? Gepriesen sei Allah! Ist dies etwa neuerdings ein Aufruf zur Vereinigung der Religionen geworden oder wie darf man das verstehen? Wir suchen bei Allah um Vergebung und bereuen vor Ihm. Diese Ansicht ist ein Irrweg. Es ist zwingend erforderlich, dass die Lehren des „al-Djarĥ wa t-Ta’dīl“ weiter erhalten bleiben, sodass damit die Religion Allahs und die Şunnah des Propheten bis zum Tage der Auferstehung verteidigt wird. Die Schwerter müssen mehr denn je gezogen werden, um das Wort Allahs – des Segenreichen und Erhabenen – zum Höchsten zu machen und um den Unglauben und die Falschheit zu entkräften.

Iblīş war kein Engel

 

Frage: 

Mein Freund erzählte mir, dass Iblīş (Schaitān) ein Engel war. Meine Ehefrau jedoch sagt, dass dies nicht stimmt. Könntet ihr mir bitte einige Informationen dazu geben?

 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah.

Iblīş war definitiv kein Engel. Dies wird durch drei Dinge bestätigt: Die klaren Texte des Qur`ān, die physischen Attribute von Iblīş und das Verhalten von Iblīş. 

1.      Bezüglich der deutlichen Aussagen des Qur`ān – Allah sagt: "Und als Wir zu den Engeln sagten: „Werft euch vor Ādam nieder.“ Da warfen sie sich nieder, außer Iblīş; er gehörte zu den Djinn […]." [al-Kahf 18:50].

Al-Ĥaşan al-Başrī sagte: „Iblīş war niemals ein Engel, nicht einmal für einen Moment. Er ist der Vater der Djinn, so wie Ādam – möge Allah ihm Heil schenken – der Vater der Menschheit ist.“ [verzeichnet bei at-Tabarī mit einer authentischen Überlieferungskette (Işnād Şaĥīĥ), so wie von Ibn Kathīr in seinem Taffşīr (3/89) bestätigt wurde.].

2.      Bezüglich der physischen Attribute – Allah bezeugt, dass Er ihn aus Feuer erschuf. Allah sagt: "Er hat den Menschen aus trockenem Ton wie Töpferware erschaffen. Und Er hat die Djinn aus einer unruhigen Feuerflamme erschaffen." [ar-Raĥmān 55:14-15].

Es wird im Şaĥīĥ Muşlim (Nr.2996) in dem Ĥadīth von ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr – berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Die Engel wurden aus Licht erschaffen, die Djinn wurden aus rauchlosem Feuer erschaffen und Ādam wurde aus dem erschaffen, was euch geschildert wurde.“  

Somit ist klar, dass es einen Unterschied gibt zwischen der physischen Natur der Engel und der von Iblīş, somit ist er definitiv keiner von ihnen.

3.      Bezüglich seines Benehmens – Iblīş war Allah ungehorsam, indem er sich nicht vor Ādam niederwarf. Doch wir wissen aus dem Qur`ān, dass es den Engeln unmöglich ist, Allah nicht zu gehorchen. Allah sagt: "O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel (gesetzt) sind, die sich Allah nicht widersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird." [at-Taĥrīm 66:6].

Es gibt von einigen der Şalaf überlieferte Berichte, die jedoch nicht Şaĥīĥ sind, in denen behauptet wird, dass Iblīş der beste der Engel war, dass er einer der Wächter des Paradieses war etc. Imām Ibn Kathīr kommentierte dies wie folgt: „Viele diesbezügliche Berichte wurden von den Şalaf überliefert, doch die meisten davon stammten von den Işrā`īliyyāt (aus jüdischen Quellen überlieferte Berichte), welche überliefert wurden, um überprüft zu werden. Allah weiß am besten über den Wahrheitsgehalt von ihnen Bescheid. Es gibt einige, die direkt zurückgewiesen werden können, da sie mit der Wahrheit, die wir vor uns haben, im Widerspruch stehen. Im Qur`ān gibt es ausreichende Informationen, sodass wir frühere Überlieferungen nicht benötigen, denn kaum welche von ihnen sind frei von Änderungen, Hinzufügungen oder Kürzungen und vieles ist erfunden. Die früheren Völker hatten keine Gelehrten, die ihre Berichte überprüften, um diejenigen, die davon nicht richtig waren, auszusondern. Diese Ummah hingegen hat ihre Imāme und Gelehrten, die umfassendes Wissen besitzen und die fromm und rechtschaffen sind, die die Ĥadīthe niederschrieben, sie überprüften und die richtigen wie die falschen und die erfundenen herausfanden, die die Erfinder, Lügner und die unbekannten Überlieferer ermittelten und diese in weitere Kategorien einteilten. All dies, um den Status des Propheten, das Siegel der Propheten und Führer der Menschheit – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu beschützen, damit ihm nicht eine Lüge zugeschrieben wird und damit ihm nicht etwas zugeschrieben wird, was er nicht tat oder sagte. Möge Allah mit ihnen zufrieden sein und sie zufrieden machen und das Paradies von al-Firdauş zu ihren letzten Aufenthaltsort machen.“ [Taffşīr al-Qur`ān al-’Adhīm, 3/90].

 

Und Allah weiß es am besten!

Er begeht Sünden und sagt dann: Der Glaube ist im Herzen.

Frage:

Einige Menschen begehen Sünden und Abscheulichkeiten, indem sie zum Beispiel ihren Bart abrasieren oder rauchen und sagen dann, wenn man sie darauf hinweist, dass der Glaube sich im Herzen befindet. Dabei erwähnen sie meistens auch folgenden Ĥadīth: „Allah sieht nicht auf euer materielles oder immaterielles Äußeres, sondern in eure Herzen.“ Wie sollen wir auf solche Ausreden antworten?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

„Diese Worte, die solche Unwissende von sich geben, sind Worte der Wahrheit, mit dem jedoch eine Unwahrheit beabsichtig wird. Diejenigen, die diese Worte sagen, wollen damit lediglich ihre Situation und ihre Sünden rechtfertigen. Sie behaupten, dass es völlig ausreicht, dass der Glaube sich im Herzen befindet, anstatt den Geboten nachzugehen und den Verboten fernzubleiben.

Dies ist jedoch ein gewaltiger Schwindel. Denn der Glaube ist nicht nur auf das Herz begrenzt. Der Glaube ist laut der Definition der „Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah“ folgender: Überzeugung im Herzen (Taşdīq), Worte mit der Zunge (Qaul) und Handlungen des Körpers (’Amal).

Das Urteil über den Takbīr, der vor dem ’Īd-Gebet in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird

Frage:

Vor dem ’Īd-Gebet vollziehen viele Menschen ihren Dhikr in der Gemeinschaft. Ist dies eine Neuerung (Bid’ah) in der Religion oder gehört dies zum Verrichten des ’Īd-Gebets?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Ich habe gelesen, was der ehrenwerte Scheich Aĥmad Ibn Muĥammad Djamāl – möge Allah ihn zu den Taten verhelfen, die Er liebt – in einigen Zeitungen geschrieben hat. Darin zeigte er sich verwundert über diejenigen, die den Takbīr, der vor dem ’Īd-Gebet in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, als eine Neuerung bezeichnen und die dazu aufrufen, dass diese Tat eingestellt wird. Der Scheich hat in diesen Artikeln dann versucht zu beweisen, dass der Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, keine Neuerung ist und dass es nicht erlaubt sei, dieses zu verbieten. Auch einige andere Autoren haben sich seiner Meinung angeschlossen und haben ihn darin gestärkt.

Da wir nun befürchten, dass dies zu Konflikten bei denen führen wird, die die Wahrheit nicht kennen, ist es für uns verpflichtend, diese Sachlage genauer zu erläutern.

Es gilt grundsätzlich beim Takbīr, dass dieser für die Nacht von al-’Īd, für die Zeit vor dem ’Īd-Gebet, beim Fastenbrechen im Ramadan, am 10. des Monats Dhi l-Ĥidjah und in den Tagen des at-Taschrīq erlassen wurde. In dieser Tat ist auch eine große Huld. Denn er erhabene Allah sagte bezüglich des Takbīr in ’Īd al-Fitr: "Damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist (d.h. mit den Worten „Allahu akbar“), dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 185] Der erhabene Allah sagte bezüglich des 10. Dhi l-Ĥidjah und der Tage des at-Taschrīq: "Damit sie (allerlei) Nutzen für sich erfahren und den Namen Allahs an wohlbekannten Tagen über den aussprechen, womit Er sie an den Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat." [Sure 22, al-Ĥadj, Vers 28] Und der erhabene Allah sagte auch: "Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen." [Sure 2, al-Baqarah, Vers 203]

Zum Gedenken, der für diese bestimmte Anzahl von Tagen erlassen wurde, ist der Takbīr (das Wiederholen der Worte „Allahu akbar“), so wie es die reine Şunnah belegt hat und die Taten der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) es bekräftigt haben. Die Art und Weise des erlassenen Takbīrs sieht wie folgt aus: Jeder Muslim macht den Takbīr für sich und alleine. Dabei erhebt er beim Takbīr seine Stimme so, dass die anderen ihn hören und ihn dadurch entweder in dieser Tat nachahmen oder bezüglich dieser erinnert werden. Was jedoch den Takbīr anbetrifft, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird und der ja eine Neuerung ist, so sieht er wie folgt aus: Eine Gruppe von zwei oder mehr Personen erheben einheitlich ihre Stimmen und machen den Takbīr im selben Takt. Sie beginnen den Takbīr gemeinsam und beenden diesen auch gemeinsam mit einer Stimme und im selben Takt.

Diese Tat keinerlei Ursprung in der Şunnah und sie lässt sich auch nicht beweisen. Diese Art und Weise des Takbīr ist eine Neuerung, für die Allah keine Befugnis hinabgesandt hat. Derjenige, der diesem Takbīr, der auf diese Art und Weise vollzogen wird, widerspricht, der hat die Wahrheit gesprochen. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Wer eine Tat begeht, die nicht unseren Befehlen entspricht, so wird diese Tat nicht anerkannt und für nichtig erklärt.“ Dieser Ĥadīth wurde bei Muşlim überliefert. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Und hütet euch vor den Neuerungen, denn jede Neuerung ist ein Irrweg und jeder Irrweg führt in die Hölle.“ Der Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, ist eine neu erfundene Sache und somit eine Neuerung. Wenn nun die Taten der Menschen der islamischen Rechtslehre widersprechen, so ist es verpflichtend sie daran zu hindern. Denn es gilt der Grundsatz, dass jegliche Art der Anbetung nicht erlaubt ist, außer sie ist eine Anbetungen, die durch den Qur`ān und der Şunnah nachweisbar erlaubt wurde. Was jedoch die Aussagen und Meinungen der Menschen anbetrifft, so stellen diese keinen Beweis dar, falls sie den Beweisen aus der islamischen Rechtslehre widersprechen.

Das, was erlaubt ist, ist das, was erlassen wurde und durch die Belege nachweisbar ist, nämlich dass jeder Muslim für sich allein den Takbīr vollziehen soll.

Zu denen, die den Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, verboten hatten, gehörte auch der ehrenwerte Scheich Muĥammad Ibrahīm, der Mufti von Saudi Arabien – möge Allah mit ihm gnädig sein. Er brachte auch diesbezüglich mehrere Fatawah heraus. Auch ich und der ständige Ausschuss der Gelehrten (al-Ladjnah ad-Dā`imah) haben bezüglich dem Verbot dieser Tat bereits mehrere Fatawahs herausgebracht.

Der ehrenwerte Scheich Ĥammūd Ibn ’Abdullah at-Tuwaidjrī an-Najdī – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat einen bewerten Brief verfasst, wo darin er diese Tat ablehnte. Dieser Brief wurde auch gedruckt und herausgegeben. In diesem Brief sammelte er all die Beweise gegen diesen Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, der denjenigen zufrieden stellt, der nach der Wahrheit strebt. Und dafür sei Allah Dank.

Das jedoch, was der Bruder Scheich Aĥmad als Beweis für seine Behauptung nahm, nämlich das, was ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – und die Menschen in Minnah getan hatten, so ist hier kein Beweis für ihn. Denn das, was er – Allahs Wohlgefallen auf ihm – und die Menschen in Minnah getan hatte, war nicht dieser Takbīr, der in der Gemeinschaft einheitlich vollzogen wird, im Gegenteil, das was er und die anderen getan hatten, war der Takbīr, der erlaubt ist und der erlassen wurde. Denn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hob seine Stimme beim Takbīr, da dies Şunnah war und weil er damit die anderen an den Takbīr erinnern wollte. Danach hat jeder für sich den Takbīr gemacht. Darin war keinesfalls eine Übereinkunft zwischen ihnen und ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – in der Art, dass sie einheitlich den Takbīr vollzogen haben, so wie es viele heutzutage machen. Auch alle rechtschaffenen Vorfahren – möge Allah mit ihnen gnädig sein – haben solch einen Takbīr nie gemacht. Ihr Takbīr war stets der, der auch durch die islamische Rechtslehre erlassen wurde. Wer das Gegenteil behauptet, der soll uns einen eindeutigen Beweis für seine Behauptung bringen.

Das gleiche gilt auch für den Gebetsruf für das ’Īd-, Tarawīĥ-, Qiyām- und Witr-Gebet, all das sind Neuerungen, die keine Grundlage dafür in unserem Glauben haben. Es ist in den authentischen Ĥadīthen über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken –  überliefert worden, dass er das ’Īd-Gebet verrichtet hat, ohne dabei vorher den Gebetsruf durchzuführen. Wir kennen auch keinen von den Leuten des Wissens, der einen anderen Wortlaut für diesen Gebetsruf  erwähnt hat. Wer etwas Gegenteiliges behauptet, muss uns den Beweis dafür bringen.

Niemand hat das Recht, eine Anbetung zu erlassen, egal ob es sich dabei nur um Worte oder auch Taten handelt, außer er hat dafür einen eindeutigen Beweis aus dem edlen Qur`ān, aus der reinen Şunnah oder aus dem Konsens der Leute des Wissens. Denn in Dingen der Anbetung herrscht kein Freiraum für Eigeninterpretation. Die islamische Rechtslehre warnt eindringlich vor Neuerungen in Glaubensfragen. Deshalb sagte auch der erhabene Allah: "Oder haben sie etwa Partner, die ihnen eine Glaubenslehre vorgeschrieben haben, die Allah nicht verordnet hat?" [Sure 42, asch-Schūrā, Vers 21] Oder auch die beiden Ĥadīthe des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – über die Neuerung, die wir am Anfang erwähnten. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch: „Wer etwas in unsere Angelegenheiten einführt, das nicht dazu gehört, dessen Handlung soll zurückgewiesen werden.“ Dies ist ein authentischer Ĥadīth. Oder auch die folgende Aussage des Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Wahrlich, das beste Wort ist das Wort Allahs; der beste Weg ist der Weg Muĥammads. Die schlechteste Sache ist die Neuerung in der Religion, und jede Neuerung ist Bid’ah, und jede Bid’ah ist ein Fehlgehen.“ Verzeichnet in Şaĥīĥ Muşlim. Die Ĥadīthe und Überlieferungen bezüglich dieser Thematik sind zahlreich.

Der erhabene Allah ist der Einzige, der dem ehrenwerten Scheich Aĥmad und unseren übrigen Brüdern zu mehr Wissen in ihrer Religion verhelfen kann und Der sie standhaft machen kann. Möge Er uns allen zu Rufern der Rechtleitung und zu Verfechtern der Wahrheit machen. Möge Er uns auch von allem fernhalten, dass Seiner Rechtslehre widerspricht. Und möge Er unseren Propheten Muĥammad loben und ihm Heil schenken, ihm und seiner Familie und seinen Gefährten.

Madjmū’ al-Fatāwah Ben Bāz (Band 20, S. 13-23)

Das Urteil über Ehrenmorde

 

Frage:

Ich möchte gerne wissen, wie das Urteil über Ehrenmorde aussieht und ob Ehrenmörder nach den Gesetzen der Scharī’ah bestraft werden?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das rechtswidrige Töten eines Muslims ist eine ernste Angelegenheit und ein schweres Verbrechen. Der erhabene Allah sagt: "Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe." [an-Nişā` 4:93].

Al-Buchārī (Nr.6355) hat über Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – verzeichnet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat.“

Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat uns erklärt, aus welchen Gründen es gestattet wird, dieses Blut zu vergießen. Er sagte: „Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ [verzeichnet bei Buchārī (Nr.6370) und Muşlim (Nr.3175)]. (Dieses wird man auch im Judentum und im Christentum vorfinden. Siehe hier.)

Daraus wird deutlich, dass die Unzucht durch einen Verheirateten (also Ehebruch) eines der Gründe ist, die es erlauben, dass diese Person getötet wird. Doch der Ehebrecher (az-Zānī) darf nur dann hingerichtet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

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